Hallo,
angenommen
ein Vermieter lässt diese Ableseröhrchen einbauen…
Diese Installation und die Kosten für Wartung/Ablesen können ja bestimmt auf die NK des 2-Fam.-Hauses (in dem der Vermieter nicht selbst wohnt) auf die NK umgelegt werden.
Da aber eine Partei Warmwasser über Strom bezieht und nicht, wie die andere Partei über Gas, könnte man ja einen „Zähler vor Boiler“ an den Kessel bauen. (Gehen wir davon aus, dies wäre geschehen)…
Kann der Vermieter diesen Einbau des Zählers auch auf die NK umlegen?
Viele kühle Grüße,
Sandra