einbaufähig unterbaufähig Geschirrspüler

Hallo Wissende,

die Suche im Archiv nach beiden Begriffen brachte keinen Treffer.

Auf der Suche nach einem Geschirrspüler stieß ich darauf daß gelegentlich bei der Auflistung mehrerer Geräte mal das Wort „unterbaufähig“, mal das Wort „einbaufähig“ verwendet wird.

Sind beide Wörter in Bezug auf Geschirrspüler identisch?
Oder bezieht sich einbaufähig auf Geräte die man auf ein anderes draufstellen kann und unterbaufähig halt daß man sie nur unter die Arbeitsplatte unterbauen kann!?

Und grundsätzlich, wenn da die beiden Begriffe oder auch „freistehend“ oder sonstwas benutzt wird, was sollte mich hindern, bzw. was gibt es da zu beachten wenn ich ein freistehendes Gerät einbaue oder unterbaue und umgedreht.

Wird es den Freistehgeräten zu heiß wenn sie eingebaut werden? Wenn ja, wieviel Platz brauchen sie denn seitlich, unten ,oben?

Dann, in der Anleitung des defekten Geschirrspülers stand, daß der Ablußschlauch eine Mindesthöhe von 32cm haben muß.

Wenn ich nun einen der kleinen Geschirrspüler, also nur 45 cm hoch auf irgendwas stelle was so 90cm hoch ist, muß dann der Abflußschlauch, zumindest an einer Stelle nach Austritt aus der Maschine eine Höhe von mind. 122 cm haben?

Ich kann mir nur denken, daß wenn der Geschirrspüler das Wasser heiß macht, sich dieses unten in der Maschine befindet und es würde rauslaufen wenn der Abflußschlauch nicht teiweise höher als das Wassernieveau ist *glaub*

Bin für jede Info dankbar
Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,
bin auch gerade Besitzer eines neuen Spülers geworden.
Das heißt heute integrierbar oder voll integrierbar.
Mit der technischen Frage kann ich Dir leider nicht weiter helfen.

Bin übrigens bei www.teures-billiger.de fündig geworden,habe dort ca. 400.- Euro gespart.

Grüßle Marion

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Hallo Wissende,

die Suche im Archiv nach beiden Begriffen brachte keinen
Treffer.

Auf der Suche nach einem Geschirrspüler stieß ich darauf daß
gelegentlich bei der Auflistung mehrerer Geräte mal das Wort
„unterbaufähig“,

Die Maschine ist rundum verkleidet und kann frei stehen. Wird die Arbeitsplatte demontiert, kann die Maschine unter eine Arbeitsplatte geschoben werden.

mal das Wort „einbaufähig“ verwendet wird.

wie oben

Sind beide Wörter in Bezug auf Geschirrspüler identisch?
Oder bezieht sich einbaufähig auf Geräte die man auf ein
anderes draufstellen kann

zwei Geräte aufeinander stellen geht in aller Regel nicht. Aber einen Küchenschrank zum Einbau zweier Geräte übereindander das gibt es sicher.

und unterbaufähig halt daß man sie
nur unter die Arbeitsplatte unterbauen kann!?

Und grundsätzlich, wenn da die beiden Begriffe oder auch
„freistehend“ oder sonstwas benutzt wird, was sollte mich
hindern, bzw. was gibt es da zu beachten wenn ich ein
freistehendes Gerät einbaue oder unterbaue und umgedreht.

Wird es den Freistehgeräten zu heiß wenn sie eingebaut werden?
Wenn ja, wieviel Platz brauchen sie denn seitlich, unten
,oben?

In aller Regel werden die Geräte so gebaut, das nach hinten ( zur Wand) die Wärme abgegeben wird.

Dann, in der Anleitung des defekten Geschirrspülers stand, daß
der Ablußschlauch eine Mindesthöhe von 32cm haben muß.

Ganz einfach: Wenn das Gerät auf dem Boden steht, sollte vom Boden aus gemessen der Abfluß mindestes 32 cm über dem Boden in der Wand sein.
Steht das Gerät in einem Schrank mit ein Meter höhe, muß der Abflus mindestens 132 cm über dem Boden sein usw.
Warum: Liegt der Abfluß unter der Vorgabe, könnte das Waschwasser, wenn die Maschine arbeitet, schon ohne die Absaugpumpe wieder in den Abfluß fließen.

Wenn ich nun einen der kleinen Geschirrspüler, also nur 45 cm
hoch auf irgendwas stelle was so 90cm hoch ist, muß dann der
Abflußschlauch, zumindest an einer Stelle nach Austritt aus
der Maschine eine Höhe von mind. 122 cm haben?

Ich kann mir nur denken, daß wenn der Geschirrspüler das
Wasser heiß macht, sich dieses unten in der Maschine befindet
und es würde rauslaufen wenn der Abflußschlauch nicht teiweise
höher als das Wassernieveau ist *glaub*

Bin für jede Info dankbar
Gruß
Reinhard

Hallo Marion,

bin auch gerade Besitzer eines neuen Spülers geworden.
Das heißt heute integrierbar oder voll integrierbar.

aha, es gibt also integrierbar, voll integrierbar, einbaufähig, unterbaufähig, freistehfähig

auf Autos umgemünzt, es gibt einparkbare, voll einparkbare, nur halbeinparkbare (Maybach hier bei unsrer parkplatznot :smile:), unterstellbare usw *grien*

Mannomann, immer diese mistigen Wortschöpfungen.

Bin übrigens bei www.teures-billiger.de fündig geworden,habe
dort ca. 400.- Euro gespart.

Naja, wenn ich am Preis 400 € spare kriege ich noch was raus wenn ich den in meinem Preisrahmen kaufe :smile:

Gruß
Reinhard

Hallo Wolf,

Auf der Suche nach einem Geschirrspüler stieß ich darauf daß
gelegentlich bei der Auflistung mehrerer Geräte mal das Wort
„unterbaufähig“,

Die Maschine ist rundum verkleidet und kann frei stehen. Wird
die Arbeitsplatte demontiert, kann die Maschine unter eine
Arbeitsplatte geschoben werden.

Du meinst die Demontage der Oberplatte der Maschine ! ?

Soll das im Umkehrschluß bedeuten, bei als „freistehend“ bezeichneten Maschinen kann ich den Deckel/Oberplatte nicht abbauen?

Bin grad verwirrt. Mal als Beispiel, ich kaufe da 3 Maschinen, eine ist als freistehend, eine als unterbaufähig, eine als einbaufähig gekennzeichnet laut Beschreibung des Herstellers.

Wie unterscheiden die sich denn?
Ich kann doch wohl bei allen die Oberplatte abnehmen (zur Not laß ich sie dran und erhöhe die Arbeitsplatte) und sie unter die Arbeitsplatte schieben.
Und alle 3 kann ich auch freistehend hinstellen.

Ich verstehe grad nur das Ding wo die Bahnhofsuhr dranhängt.

Wo issen da der Unterschied zwischen den drei Maschinen …

Oder bezieht sich einbaufähig auf Geräte die man auf ein
anderes draufstellen kann

zwei Geräte aufeinander stellen geht in aller Regel nicht.
Aber einen Küchenschrank zum Einbau zweier Geräte
übereindander das gibt es sicher.

Okay, wenn da unten die Waschmaschine unwuchtig schleudert und obendrauf steht was ist das schon ein technisches Problem.
Ich habe irgendwo im Hinterkopf daß es da so Gummimatten oder so gibt, um Geräte stapeln zu können.

Wird es den Freistehgeräten zu heiß wenn sie eingebaut werden?
Wenn ja, wieviel Platz brauchen sie denn seitlich, unten
,oben?

In aller Regel werden die Geräte so gebaut, das nach hinten (
zur Wand) die Wärme abgegeben wird.

Habe ich mir zwar gedacht, aber danke dir für die Bestätigung.

Dann, in der Anleitung des defekten Geschirrspülers stand, daß
der Ablußschlauch eine Mindesthöhe von 32cm haben muß.

Ganz einfach: Wenn das Gerät auf dem Boden steht, sollte vom
Boden aus gemessen der Abfluß mindestes 32 cm über dem Boden
in der Wand sein.
Steht das Gerät in einem Schrank mit ein Meter höhe, muß der
Abflus mindestens 132 cm über dem Boden sein usw.
Warum: Liegt der Abfluß unter der Vorgabe, könnte das
Waschwasser, wenn die Maschine arbeitet, schon ohne die
Absaugpumpe wieder in den Abfluß fließen.

Also so wie ich es mir dachte, aber halt nicht exakt wußte, danke.

Gruß
Reinhard

aha, es gibt also integrierbar, voll integrierbar,
einbaufähig, unterbaufähig, freistehfähig

Bei einer dieser Varianten (ich weiss jetzt nicht welcher) kann man die Frontplatte abschrauben und durch ein andere ersetzen. Auf das die Kiste aussieht, als würde sie zum Rest der Küche gehören. Wird von manchen Herstellern auch als „Dekorfähig“ bezeichnet, aber da diese Begriffe nicht genormt sind, kann das jeder nennen, wie er lustig ist.

aha, es gibt also integrierbar, voll integrierbar,
einbaufähig, unterbaufähig, freistehfähig

Bei einer dieser Varianten (ich weiss jetzt nicht welcher)
kann man die Frontplatte abschrauben und durch ein andere
ersetzen.

Bei Spülmaschinen sind integrierbare solche, bei denen die Bedienblende von der Maschine (also der Streifen ganz oben, wo Schalter drin sitzen) sichtabr bleibt, darunter aber eine Frontplatte des Küchenherstellers montiert wird. Man sieht bei denen die Anzeigen und Schalter, das will nicht jeder, deswegen gibt es auch:

Vollintegrierbare Maschinen.
Die besitzen gar keine Türblende und die Bedienung erfolgt durch kleine Tasten oben in der Tür, die man erst sieht, wenn die Tür ein wenig aufgeklappt ist. Hier liefert der Küchenhersteller eine ein- oder zweitilige, aber immer die komplette Front abdeckende Verkleidung. Somit ist sie von außen gar nicht als Spülmaschine erkennbar, sie sieht aus wie ein Schrank der Küche.

Dekorfähig sind Maschinen, die komplett verkleidet sind, bei denen man aber eine dünne (ca. 3mm dicke) Blende vor die Türverkleiudung setzen/schieben kann, die dann vom Küchenhersteller passend zum Design der Küche geliefert wird.

So, und jetzt mal die genaue Einteilung.
Es gibt zunächst Standgeräte und Einbaugeräte. Standgeräte sind rundum verkleidet und stehen frei. Wenn man die obere Platte abnehmen kann, dann kann man sie unter einer Arbeitsfläche montieren und heißen dann „Standgerät, unterbaufähig“.
Von vorneherein unterbaufähige Geräte mit voller Blende heißen Unterbaugeräte. Diese sind in aller Regel mittels einer Dekorblende „dekorfähig“.
Unterbaugeräte, die eine Möbelplatte benötigen, heißen Einbaugeräte. Die gibt es in „integrierbar“ und „voll integrierbar“.

Hilfreiche Seite
Schau mal hier, gerade gefunden:

http://www.siemens-hausgeraete.de/?26=4292

MOD: Link korrigiert