Hallo Wissende,
die Suche im Archiv nach beiden Begriffen brachte keinen Treffer.
Auf der Suche nach einem Geschirrspüler stieß ich darauf daß gelegentlich bei der Auflistung mehrerer Geräte mal das Wort „unterbaufähig“, mal das Wort „einbaufähig“ verwendet wird.
Sind beide Wörter in Bezug auf Geschirrspüler identisch?
Oder bezieht sich einbaufähig auf Geräte die man auf ein anderes draufstellen kann und unterbaufähig halt daß man sie nur unter die Arbeitsplatte unterbauen kann!?
Und grundsätzlich, wenn da die beiden Begriffe oder auch „freistehend“ oder sonstwas benutzt wird, was sollte mich hindern, bzw. was gibt es da zu beachten wenn ich ein freistehendes Gerät einbaue oder unterbaue und umgedreht.
Wird es den Freistehgeräten zu heiß wenn sie eingebaut werden? Wenn ja, wieviel Platz brauchen sie denn seitlich, unten ,oben?
Dann, in der Anleitung des defekten Geschirrspülers stand, daß der Ablußschlauch eine Mindesthöhe von 32cm haben muß.
Wenn ich nun einen der kleinen Geschirrspüler, also nur 45 cm hoch auf irgendwas stelle was so 90cm hoch ist, muß dann der Abflußschlauch, zumindest an einer Stelle nach Austritt aus der Maschine eine Höhe von mind. 122 cm haben?
Ich kann mir nur denken, daß wenn der Geschirrspüler das Wasser heiß macht, sich dieses unten in der Maschine befindet und es würde rauslaufen wenn der Abflußschlauch nicht teiweise höher als das Wassernieveau ist *glaub*
Bin für jede Info dankbar
Gruß
Reinhard
), unterstellbare usw *grien*