Guten Tag,
es gibt Mietwohnungen, die anscheinend durch Hobby-Architekten modernisiert werden. Beispiel: In einer Einbauküche befindet sich ein Eckschrank mit Spüle. So ungefähr: -| An das Spülbecken kommt man nur, wenn man sich gerade über den „senkrechten“ Schrank beugt, oder im Eck schräg mit halber Körperdrehung! Beides ist beim Abwaschen für den Rücken wohl unzumutbar. Man könnte ja diese Ecke aus der Arbeitplatte einfach begradigen und den darunter angesetzten Schrank entfernen, um eine gerade Linie zu erhalten. Was kann man tun, wenn der Vermieter anscheinend selbst der Planer war und einem evt. Nachmieter diese Errungenschaft nicht vorenthalten will? D. h., wenn er sich weigert.
Gibt es hierzu bereits Urteile, die aus gesundheitlichen Gründen den Vermieter zu solchen baulichen Veränderung anhalten?
Hallo,
einfach nicht mieten, wenn das bei Einzug schon so war, hast du da leider verloren.
gruss
Hi,
Guten Tag,
es gibt Mietwohnungen, die anscheinend durch Hobby-Architekten
modernisiert werden.
Hmm, Architekten, die selber handwerkeln sind eher selten…
Beispiel: In einer Einbauküche befindet
sich ein Eckschrank mit Spüle. So ungefähr: -| An das
Spülbecken kommt man nur, wenn man sich gerade über den
„senkrechten“ Schrank beugt,
Gibt es auch Schränke, unten, die nicht senkrecht stehen?
oder im Eck schräg mit halber
Körperdrehung!
So gequängelt übers Eck, bzw. diagonal in die Ecken, gell.
Beides ist beim Abwaschen für den Rücken wohl
unzumutbar.
Für Normalos ohne Verdreh- bzw. Vorbeugeeigenschaften wohl denkbar. Vielleicht mit langer Spühlbürsten,
Man könnte ja diese Ecke aus der Arbeitplatte
einfach begradigen und den darunter angesetzten Schrank
entfernen, um eine gerade Linie zu erhalten.
Vielleicht genügt es das Spülbecken um 180° zu drehen, wenn es der Platz ermöglicht.
Was kann man tun,
s. o.
wenn der Vermieter anscheinend selbst der Planer war
Hmm, wohl eine Vermutung, die hier kaum weiterführt.
und einem
evt. Nachmieter diese Errungenschaft nicht vorenthalten will?
Eine Erlaubis zum Entfernen der Küche erwirken und selber eine Küche einbauen, bei Auszug ggf. zurückbauen.
D. h., wenn er sich weigert.
woanders Abwaschen, z. B. Omas Waschschüssel benutzen, oder kündigen mit Kündigungsfrist
Gibt es hierzu bereits Urteile, die aus gesundheitlichen
Gründen den Vermieter zu solchen baulichen Veränderung
anhalten?
Eine Plicht eine EBK nach ergonomischen Maßstäben zu vermieten wäre mir auch nicht bekannt.
Meist reicht die Besichtigung der Wohnung aus um Mängel vor dem Abschluß eines MV vorzubringen und sich zu einigen. Danach wurde gemietet wie besehen.
vlg MC
Vielen Dank für eure Überlegungen. Vielleicht hilft ja dann doch letztendlich das Zauberwort „auf eigene Kosten“.