Hallo,
angenommen, man erhält einen Mietvertrag zur Unterschrift, wo drin steht unter §27 Sonstige Vereinbarungen:
„Die mitvermietete Einbauküche besteht aus: Spüle, E-Herd, Kühlschrank und Küchenmöbeln und ist 12 Jahre alt.“
WIe ist das bei so einer Einbauküche - was ist wenn etwas (auch unter Anbetracht des Alters der Küche) kaputt geht, wer zahlt das? Muss das im Mietvertrag verankert sein?
Eigentlich möchte der Mieter die Küche nicht nutzen sondern mal eine neue Küche einbauen lassen. Braucht er dafür also die Zustimmung des Vermieters?
Danke!
WIe ist das bei so einer Einbauküche - was ist wenn etwas
(auch unter Anbetracht des Alters der Küche) kaputt geht, wer
zahlt das?
Eine Mietsache muß vom Vermieter in einem vertragsgemäßen Zustand gehalten werden, ergo muß eine mitvermietete Küche funktionieren.
Eigentlich möchte der Mieter die Küche nicht nutzen sondern
mal eine neue Küche einbauen lassen. Braucht er dafür also die
Zustimmung des Vermieters?
JA !!!
Bei Zustimmung des Vermieters Mietvertrag ändern bzw. schriftliche Ergänzung des Mietvertrags:Sonst müßte der Mieter beim Miet-Ende den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen.