Hallo,
ich habe eine Frage zu einer vermieteten Einbauküche mit
Elektrogeräten wie Kühlschrank,Geschirrspüler usw.
Wenn ein Elektrogerät defekt wird und man muss es reparieren
oder ersetzen lassen wer hat für die Kosten auf zu kommen,
Mieter oder Vermieter?
Antworten werden gerne entgegen genommen.
Danke
Otto D.Huber
Wenn die Kueche mitvermietet ist und es sich bei den Defekten um normale Abnutzung handelt ist wohl der Vermieter in der Pflicht.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Otto,
kommt drauf an was im Mietvertrag steht, wenn die Küche ausdrücklich mit vermietet ist, sind die Kosten vom Vermieter zu tragen, soweit es sich um normale Abnutzung - also nicht Verschulden des Mieters - handelt. Zu prüfen wäre noch ob im Mietvertrag die Übernahme von Kleinstreparaturen steht.
Steht im Mietvertrag ausdrücklich, dass die Küche nicht mit vermietet ist bleibst Du auf den Kosten leider sitzen.
Grundsätzlich gilt, dem Vermieter den Defekt/Mangel anzeigen und um Abhilfe bitten.
Gruß Reni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Wenn die Kueche mitvermietet ist und es sich bei den Defekten
um normale Abnutzung handelt ist wohl der Vermieter in der
Pflicht.
Aber auch nur dann, wenn der Vermieter den Auftrag zur Reparatur erteilt. Teilt der Mieter nur dem Vermieter mit, dass ein Gerät defekt ist und ruft dann selbst den Monteur an (ohne Zustimmung vom Vermieter), geht die Rechnung zu Lasten des Mieters.
Wer den Auftrag erteilt, zahlt auch!
Gruss Sid
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer vermieteten Einbauküche mit
Elektrogeräten wie Kühlschrank,Geschirrspüler usw.
Wenn ein Elektrogerät defekt wird und man muss es reparieren
oder ersetzen lassen wer hat für die Kosten auf zu kommen,
Mieter oder Vermieter?
Antworten werden gerne entgegen genommen.
Danke
Otto D.Huber