Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die guten und interessanten Hinweise, die ich bisher hier immer erhalten habe.
Ich bewohne seit 10 Jahren ein- und diesselbe Mietwohnung. Eine Einbauküche ist durch den Vermieter bei meinem Einzug vorhanden gewesen und ist sie natürlich immer noch. Nach sovielen Jahren nutzt sich aber jede Einrichtung ab, so daß mittlerweile der Griff am Backofen abgebrochen ist, genauso der Griff am Tiefkühlfach. Ich möchte, daß diese Schäden behoben werden.
Wer kommt dafür auf? Meine Haftpflicht, der Vermieter oder nur ich selber? Oder kann ich eine komplett neue Küche verlangen?
Weiterhin habe ich seit 10 Jahren denselben Teppich hier in der Wohnung. Das ist eine 2-ZWKB und der braune Teppich ist also als Fußboden zu sehen. Welche Forderungen kann ich denn da an den Vermieter stellen? Ich möchte zumindest einen neuen Teppichboden, Parkett wäre halt riesig!!!
Vielen Dank & vorweihnachtliche Grüße
Ich bewohne seit 10 Jahren ein- und diesselbe Mietwohnung.
Eine Einbauküche ist durch den Vermieter bei meinem Einzug
vorhanden gewesen und ist sie natürlich immer noch. Nach
sovielen Jahren nutzt sich aber jede Einrichtung ab, so daß
mittlerweile der Griff am Backofen abgebrochen ist, genauso
der Griff am Tiefkühlfach. Ich möchte, daß diese Schäden
behoben werden.
Wer kommt dafür auf? Meine Haftpflicht, der Vermieter oder nur
ich selber? Oder kann ich eine komplett neue Küche verlangen?
Ist im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten, wenn ja dann musst Du für die Einzelrechnung den jeweils vereinbarten Betrag erstatten, der Betrag darüber hinaus trägt der Vermieter. Es muss aber vereinbart sein, wie hoch im Einzelfall und wie hoch im Jahr insgesamt Du Dich an solchen Kosten beteiligen musst. Ist nichts vereinbart, hat der Vermieter die Kosten zu tragen, sofern es sich um normale Abnutzungserscheinungen handelt. Hast Du die Griffe aber durch unsachgemässes Handeln zerstört, bist Du schadenersatzpflichtig. Ob dies Deine Versicherung regelt, ist dem Vertrag zu entnehmen.
Weiterhin habe ich seit 10 Jahren denselben Teppich hier in
der Wohnung. Das ist eine 2-ZWKB und der braune Teppich ist
also als Fußboden zu sehen. Welche Forderungen kann ich denn
da an den Vermieter stellen? Ich möchte zumindest einen neuen
Teppichboden, Parkett wäre halt riesig!!!
Es besteht kein Anspruch auf einen Teppichbodenersatz, wenn dieser zumutbar ist und vor allem, wenn keinerlei Stolperstellen durch Abnutzung (Ausdünnung des Gewebes) vorliegt. Parkett ist ohnehin als Ersatz nicht drin, es sei denn freiwillig.
Ich würde zuerst einmal dem Vermieter die Mängel anzeigen und ihn bitten, hier Abhilfe zu schaffen.