Ich möchte die Einbauküche vom Steuer absetzen. Die Wohnung ist vermietet. Muß ich der Steuererklärung meinen Kontoauszug beilegen?
Die Rechnung muss man beilegen.
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich möchte die Einbauküche vom Steuer absetzen. Die Wohnung
ist vermietet. Muß ich der Steuererklärung meinen Kontoauszug
beilegen?
Ja, die Rechnung vorzulegen ist klare sache. Muß man den Kontoauszug vorlegen?
LG
Die Rechnung muss man beilegen.
Ohne Belege geht nichts, Grundvorsetzung für die Anerkennung von Aufwendung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, also vollständiger Name, St-Nr, Leistung wann erbracht, Rechnungsaussteller, nummierte Rechnung u. Datum.
Ich möchte die Einbauküche vom Steuer absetzen. Die Wohnung
ist vermietet. Muß ich der Steuererklärung meinen Kontoauszug
beilegen?
Nein, den Kontoauszug muss man nicht beifügen.
MfG
Danke!. Aber auch den Kontoauszug???
Kontoauszug ist auf jeden Fall erforderlich, wenn die Leistungen (nicht das Material) als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden sollen.
Danke!. Aber auch den Kontoauszug???
Hallo,
wenn die Wohnung möbliert vermietet ist, müsste das gehen. Dann würde ich die Rechnung der Küche und den Zahlungsnachweis (i.d.R. Bankauszug) dazulegen.
Grüße,
schwuppsdi
Ich möchte die Einbauküche vom Steuer absetzen. Die Wohnung
ist vermietet. Muß ich der Steuererklärung meinen Kontoauszug
beilegen?
Hallo,
Wenn die neue Küche in der vermieteten Wohnung ist. Sollten Sie die Kosten über die Anlage V geltend machen. Legen Sie hierzu die Rechnung der Küche in Kopie ihrer Steuererklärung bei. Die Küche ist allerdings nur über die Abschreibung (Nutzungsdauer ca 8-10 Jahren) steuerlich absetzbar.
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Ich möchte die Einbauküche vom Steuer absetzen. Die Wohnung
ist vermietet. Muß ich der Steuererklärung meinen Kontoauszug
beilegen?
Hallo,
Es ist besser wenn Sie die Rechnung der Einbauküche einreichen.Es sollte auch vermerkt sein das die Küche für die vermietete Wohnung ist(eventuell durch die Adressenangabe).Kopieren Sie sich die Originalrechnung zur Sicherheit falls irgendein Gerät in der Zwischenzeit kaputtgehen sollte.Nach der bearbeitung des Finanzamtes bekommen Sie die Originalrechnung wieder zurück.
Gruß
monika61
Hallo imjuli.mail,
erstmals entschuldigung für die späte antwort aber mein PC streigt wieder einmal.
Sie können nur etwas von der Steuer absetzen wenn es mit ihrer Arbeit oder einem Studium (Ausbildung) etwas zu tun hat. Und eine Einbauküche (Außer Sie haben ein Restaurant) hat nicht im geringsten damit etwas zu tun. Wenn Sie der Vermieter sind, können Sie höchstens den Mietpreis dadurch höher ansiedeln. Wenn Sie z.B eine Firma haben und Sie möchten in ihrem Wartesaal (Wo ihre Kunden sich aufhalten)ein neues Sofa Kaufen, dann können Sie dieses Sofa von der Steuer absetzen.
Ich hoffe ich habe ihnen geholfen.
Viele grüße Jorak Uln
Hallo,
ja, es sollte ein Nachweis über die Kosten beigefügt werden. In der Regel wird die Küche nur im Rahmen der Abschreibung für Abnutzung angesetzt. Ich weiß aber die Laufzeit nicht.
Gruß