seit 2 Jahren wohnen wir in einer Wohnung mit Einbauküche. Die erst erstens schon ziemlich alt, über 10 Jahre und zudem in einem so dunklen grün-blau, dass man vor allem im Winter depressiv wird … Egal, sie ist alt und nicht gerade schön, kurz um, ich will eine neue! Die Frage ist nur, kann ich dem Vermieter zwingen seine Einbauküche abzuholen/zu entsorgen, damit ich ich mir eine eigene einbauen kann? Die Küche ist ziemlich groß, wird also ein bisschen was koste. Wir würden sie ja selber bezahlen, der Vermieter hätte also keine Kosten an der neuen Küche. Evtl. könnte man bei einem Auszug überlegen, diese an den Vermieter zu verkaufen???
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema??
Lg,
meggy
seit 2 Jahren wohnen wir in einer Wohnung mit Einbauküche.
Die
erst erstens schon ziemlich alt, über 10 Jahre und zudem in
einem so dunklen grün-blau, dass man vor allem im Winter
depressiv wird … Egal, sie ist alt und nicht gerade schön,
kurz um, ich will eine neue! Die Frage ist nur, kann ich dem
Vermieter zwingen seine Einbauküche abzuholen/zu entsorgen,
damit ich ich mir eine eigene einbauen kann? Die Küche ist
ziemlich groß, wird also ein bisschen was koste. Wir würden
sie ja selber bezahlen, der Vermieter hätte also keine Kosten
an der neuen Küche. Evtl. könnte man bei einem Auszug
überlegen, diese an den Vermieter zu verkaufen!!??
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema??
Lg,
meggy
Hallo Meggy,
habe 15 Jahre Küchen verkauft und bin immer wieder auf dieses
Thema angesprochen worden. Zunächst sind ein paar
Hintergrundinformationen wichtig:
Wird die Küche in der Miete mitgemietet oder ist sie einfach nur
in der Wohnung zur freien Nutzung verblieben?
Wenn sie mit vermietet ist, muß der Vermieter dem Abbau
zustimmen, aber (sorry ich bin kein rechtsgelehrter) kann Ihnen
die Kosten hierfür auferlegen. Sollten Sie dann ausziehen, kann
er darauf bestehen, dass Sie die Wohnung wieder in den
Ursprungszustand zurücksetzen, das Heisst: Alte Küche einlagern
und ggf. dann wieder fachgerecht ohne Zerstörungen einbauen.
Oder er kann darauf bestehen, daß Sie Ihre Küche drin lassen
müssen ohne Geld hierfür zu bekommen, weil ja schließlich eine
Küche drin war.
Heikles Thema, da würd ich mal einen Rechtsanwalt Mietrecht
oder die Verbraucherberatung fragen.
Es kommt ganz auf die Klauseln in Ihrem Mietvertrag an und wie
gut Ihr Verhältnis zum Vermieter ist.
Vor dem Rausreissen also alles schriftlich vom Vermieter
gegenzeichnen lassen, sonst haben Sie beim Auszug fast sicher
Probleme.
Versuchen Sie es beim Vermieter mal mit einer kleinen
Aufmerksamkeit zu Weihnachten und einem persönlichen
Gespräch (nicht telefon o.Ä.) sonst sind Sie hinterher die
Dummen.
Wenn er Ihnen schriftlich gibt, daß die vorhandene Küche
entsorgt werden darf, er aber keine Kosten damit haben will,
bauen Sie sie doch selbst ab, Sperrmüll ist in den meisten
Städten kostenlos.
Hoffe, das hilft etwas, sonst einfach weiter durchfragen.