Einbauküche vom Vermieter unterschlagen

Hallo,

ich erkläre mal hier kurz den Sachverhalt:

Vor 2 Jahren bin ich mit meiner Frau in eine kleine 2 Zimmerwohnung eingezogen.
In der Wohnung befand sich eine Einbauküche.

Der Vermieter sagte uns, dass diese für 500 Euro übernommen werden sollte.
Dieses wurde auch auf dem Mietvertrag vermerkt.

Also gaben wir den Vermieter die 500 Euro.

Da die Wohnung nach dem Einzug erhebliche Mängel aufwies (Elektr. Leitung nicht nach Norm verlegt, dauernd belästigungen und bedrohungen durch die polnischen Mitbewohner und unzähliges mehr!), haben wir uns entschlossen , uns eine neue Wohnung zu suchen.

Wie gesagt , so getan… Da die Einbauküche ja von uns bezahlt und übernommen wurde, wollten wir diese natürlich mitnehemen.
Der Vermieter drohte uns darauf mit Gewalt und Bekannten (er besitzt ein Fitnesstudio hier in Duisburg,wo er Leute anheuern würde),wenn wir die Küche ausbauen würden und mitnehmen.
Also haben wir erstmal die Einbauküche bis zur Wohnungsabnahme in der Wohnung gelassen.

Bei der Wohnungsabnahme jedoch hat er unterschrieben,dass, wenn ein NAchmieter die Küche übernimmt, er uns das Geld sofort zurück gibt.
Wir haben alles also schriftlich als Beweis.

Jetzt jedoch hält er uns Monat für Monat hin und behauptet, er hätte kein Geld, obwohl die neue Mieterin ebenfalls schon die Küpche bezahlt, und er uns das Geld schon längst geben müssen.

Was kann man in einer solchen Situation machen? Anzeige wegen Unterschlagung und sogar evt. Betrug?
Oder die Küche mit der Polizei rausholen? Ich meine, es ist schliesslich ja unser Eigentum ,was er einfach an den neuen Mieter verkauft hat!

Welche Frage soll sich denn hier stellen?
Exmieter hat es schriftlich, dass der Vermieter die Küche behalten möchte und wie viel er dafür zahlen möchte, hat aber noch nicht gezahlt.
Also wird Ex-Mieter den Vermieter mit einem Schreiben in Verzug setzen. Das heißt: Bis dann und dann soll das Geld auf das und das Konto überwiesen werden.
Reagiert er nicht darauf, erneut mit der Androhung eines Verfahrens. Und so weiter, der lange Weg, um an Geld zu kommen.
Vielleicht zahlt er ja schon vorher.

Ein Vermieter, der droht, ist wie ein Hund, der bellt?
Oder das Geld abschreiben, kostet 500 Euro, gibt aber Ruhe.
Ein Mahnbescheid über das Amtsgericht ist übrigens gar nicht so teuer, bewirkt aber auch nicht immer was.

Ich hoffe, dass dies helfen konnte.

Das Problem ist , dass er

Die Sache ist die,das er mein Eigentum! einfach weiterverkauft hat!!

Das Geld hat er sich eingesteckt und sagt, er könne nicht Zahlen.

Hallo,

eine schriftliche Aufforderung mit Terminsetzung, bis wann er das Geld an Sie zu zahlen hat. Das Ganze per Einschreiben/Rückschein. In dem Schreiben ihm mitteilen, dass bei Nichtzahlung eine Anzeige auf Herausgabe der Küche gemacht wird.

Hält er den Termin nicht ein, dann zur Polizei gehen und den Fall dort schildern und Anzeige auf Herausgabe machen. Alle Beweise mitnehmen!

MfG P. Kunze

@Karline:Super… Danke, das hat mir weitergeholfen…

Ich glaube so werd ich das auch machen!

Hallo, also in solch einem Fall ist mein juristisches Wissen nicht ausreichend. Hier kann nur ein Anwalt helfen, oder wenn Ihr alles eindeutig schriftlich habt, einen Mahnbescheid beim Gericht einreichen, kostet natürlich erstmal Geld, genau wie der Anwalt. Dann wird bei Gericht geklärt und im Falle dass Ihr recht habt und Recht bekommt, wird das Gericht Euch einen Titel zusprechen mit dem Ihr eine Pfändung beantragen könnt.

Viel Erfolg

als erstes einen anwalt fragen, die polizei hilft hier nicht weiter. der anwalt wird ein schreiben verfassen, in dem er das geld für die kü einklagt, da das in dem mv so vereinbart ist. chancen auf erfolg sind zwar niedrig, aber sie haben keine andere chance als zu klagen. bei der polizei sollten sie hinterher eine anzeige machen wegen betrug (kü verkauft) und wegen androhung körperlicher gewalt. das hätten sie tun sollen, als er es getan hat, später wird es schwierig. also das volle programm. und nicht mehr mit ihm direkt sprechen, jeden kontakt mit ihm ablehnen, das kann sonst gegen sie verwendet werden.

Hallo,
Ich sag euch nur eines Anwalt !
Alle Unterlagen Vorlegen und die Neuen Mieter als Zeugen benennen.
Gruß Marco

Die Sache ist die,das er mein Eigentum! einfach weiterverkauft
hat!!

Das Geld hat er sich eingesteckt und sagt, er könne nicht
Zahlen.

Das habe ich wohl verstanden.
Aber 1. Ex-Mieter hat sich durch Vermieters Drohung einschüchtern lassen und sein Eigentum (Küche) in der alten Wohnung belassen.
Wenn nicht, gäbe es dieses Problem nicht.
2. Nach Drohung des Vermieters ist nicht die Polizei engeschaltet worden.
Wenn, gäbe es dieses Problem so nicht, da der Vermieter nun ja weiß, dass Ex-Mieter dies mit sich machen lässt.
3. Vermieter haben (meist) ein Anrecht darauf, dass festinstallierte oder eingebaute Dinge in der Wohnung verbleiben, wenn diese den Wert erhöhen. Dafür zahlen sie dann einen vereinbarten Abschlag. Also auch diese „Drohung“ als Begehr, dass die EBK drin bleibt, wäre so rechtens.
4. Er hat kein Geld gezahlt. Ex-Mieter hat aber den Nachweis dazu. Also wie in erster Antwort geschrieben, diese einfordern.
lg=====

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Strafanzeige wg. der Bedrohung und der widerrechtlichen Veräußerung Ihres Eigentums an Dritte. Wenn Sie außer dem schriftlichen Nachweis Ihres Eigentums an der Küche auch noch Beweise für die Bedrohung haben, dann dürften Sie mit Ihren Klagen erfolg haben!

Hallo,
puh, das ist heftig - aber leider bin ich kein Jurist und in dem Fall würde ich echt nen Fachmann fragen. Jeder Formfehler kann euch noch mehr Ärger bringen.

Gruß Schneemann