Hallo, Ihr Wissenden und Interessierten!
Mal folgenden theoretischen Fall angenommen: Mieter A bewohnt eine Mietwohnung, zu deren Küche eine Einbauküchenunterzeile gehört, die, wie in den Nachbarwohnungen auch, zum Erstbezug der Wohnungen vom damaligen Eigentümer mitinstalliert wurde. Nun hat es in dem Mietshaus einen erheblichen Wasserschaden gegeben, verursacht durch stehendes Wasser auf oben liegendem Balkon, das Wasser findet seinen Weg durchs Gemäuer und tritt durch die Wand der Küche des Mieters A wieder aus. Nach Trocknung der Wand fällt Mieter A nun auf, daß sich bei Öffnen der Türen des Unterschranks ein gewisser Gammelgeruch, allem Anschein nach verursacht durch feuchtes, moderndes Holz, breit macht.
Kann Mieter A nun darauf bauen, dass die Küchenzeile als mitvermieteter weil fest installierter Mietgegenstand zu betrachten ist und somit ein Instandhaltungsanspruch an den Vermieter besteht?
Wohlgemerkt, im Mietvertrag des Mieters A wird die Küchenzeile nicht explizit erwähnt, weder als mitvermietet noch als in den Besitz des Mieters übergehend.
Wo im Internet würde Mieter A ein entsprechendes Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall finden?
Bedankt für Euer Interesse