Hallo meine Lieben,
ich habe mal eine wichtige Frage.
Ich möchte einen Mietvertrag für eine Neubauwohung, in der keine Einbauküche enthalten ist. Der Vermieter ist bereit in Vorkasse zu gehen, sodass sich der Mieter- nach eigenen Wünschen eine Küche aussuchen und einbauen lassen kann.
Er müsste dann halt nur ein monatliches Endgeld „zusätzliche Miete“ - für eine gewissen Nutzungsdauer; max. 4 Jahre dürfen es ja nur sein… entrichten. Ein Kapitalzins wird auf Grund des „NichtKaufes und der NichtVermietung“ nicht mit draufgeschlagen.
Instandhaltung- und setzungspflicht hat daher auch auch nicht der Vermieter.
Meine Frage… Wie formuliere ich das alles am besten?? :S