Einbaukuechenabbau und Tapezieren nach Bad und Kuechen sanierung

Hallo. Wer zahlt die Kosten fuer den abbau der Einbaukueche, Buecherwandabbau, und die Tapezier, und Malerarbeiten, nach der Bad und Kuechensanierung,in einer Mietwohnung?

mfG J.Sch

Hallo, ich bin kein Experte im Mietrecht, aber unter der Annahme, dass es sich um eine möbl.

Wohnung handelt, würde ich denken, ohne rechtl. Gewähr, dass Mobiliarangelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Eigentümers fallen, da solche Leistungen mit der höheren Miete abgegolten werden. Zum Thema Sanierung bzw. Schönheitsreperaturen gibt es in der neueren Rechtssprechung Urteile die besogen, dass sie nicht mehr vom Vermieter zu tragen sind. Näheres dazu findet sich sicher im WWW.
MfG
B. Renne

Hallo. Wer zahlt die Kosten fuer den abbau der Einbaukueche,
Buecherwandabbau, und die Tapezier, und Malerarbeiten, nach
der Bad und Kuechensanierung,in einer Mietwohnung?

mfG J.Sch

Hallo erst mal,

leider muss ich sagen, so bewandert bin ich in Rechtsfragen nicht. Mein Bauchgefühl sagt mit, da die
arbeiten bedingt durch die Sanierung erforderlich wurden und somit vorbereitende Arbeiten sind, müßten die Kosten auch von der Person getragen werden die für die Sanierungsarbeiten zuständig ist bzw. diese veranlasst hat.

Interssieren würde mich hierbei die Antwort eines Juristen, daher würde ich mich über eine Rückmeldung
freuen.

Mfg
Vedat Cinar

Hallo. Wer zahlt die Kosten fuer den abbau der Einbaukueche,
Buecherwandabbau, und die Tapezier, und Malerarbeiten, nach
der Bad und Kuechensanierung,in einer Mietwohnung?

mfG J.Sch

Hallo im Mietvertrag nachschauen, wenn nichts vereibart sollte der Vermieter zahlen.
LG

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