Der Mieter A hat einen Balkon und einen sehr großen Einbauschrank auf diesem vom Vormieter übernommen, sich aber verpflichtet bei Auszug diesen wieder zu entfernen. Mieter A wohnt erst seit wenigen Monaten in der Wohnung und nun heisst es er müsse den Einbauschrank auf eigene Kosten entfernen, da der Balkon neugefliest werden muss, weil es in der Wohnung unten drunter durchtropft.
Mieter A will natürlich den Schrank behalten, da nach Abbau ein Wiederaufbau vermutlich nicht möglich ist. Ist der Mieter verpflichtet das auf eigene Kosten in Angriff zu nehmen oder muss der Vermieter Mieter A Schadensersatz für den „defekten“ Schrank zahlen?
Der Mieter A hat einen Balkon und einen sehr großen
Einbauschrank auf diesem vom Vormieter übernommen, sich aber
verpflichtet bei Auszug diesen wieder zu entfernen. Mieter A
wohnt erst seit wenigen Monaten in der Wohnung und nun heisst
es er müsse den Einbauschrank auf eigene Kosten entfernen, da
der Balkon neugefliest werden muss, weil es in der Wohnung
unten drunter durchtropft.
Es ist anzunenehmen, dass nicht nur neu gefliest, sondern die gesamte Balkonfläche durch Folie o.ä. abgedichtet werden muß, besonders auch an den Rändern. Würde der Schrank stehen bleiben, wäre eine eiwandfreie Abdichtung des Balkons nicht möglich.
Mieter A will natürlich den Schrank behalten, da nach Abbau
ein Wiederaufbau vermutlich nicht möglich ist. Ist der Mieter
verpflichtet das auf eigene Kosten in Angriff zu nehmen oder
muss der Vermieter Mieter A Schadensersatz für den „defekten“
Schrank zahlen?
Offensichtlich ist der Schrank nur geduldet und der Mieter muß eine einwandfreie Abdichtung zur Substanzerhaltung des Gebäudes ermöglichen. Unter diesen Umständen würde ich meinen, hat der Mieter den Schrank ersatzlos wegzunehmen. Warum der Schrank nach dem Abbau defekt sein soll, ist ebenfalls nicht so recht einzusehen, er wurde doch sicher nicht in Beton gegossen.
Wolfgang D.
So sehe ich das auch. Wenn man es richtig anstellt, kann man einen abgebauten Schrank wieder aufbauen.
Gruß
Offensichtlich ist der Schrank nur geduldet und der Mieter muß
eine einwandfreie Abdichtung zur Substanzerhaltung des
Gebäudes ermöglichen. Unter diesen Umständen würde ich meinen,
hat der Mieter den Schrank ersatzlos wegzunehmen. Warum der
Schrank nach dem Abbau defekt sein soll, ist ebenfalls nicht
so recht einzusehen, er wurde doch sicher nicht in Beton
gegossen.Wolfgang D.
Der Schrank ist an die Wand gebaut, dass heisst er hat keine Rückwand. Er wurde nicht gekauft, sondern selber mit vielen Schrauben und Streben aufgestellt. Der ganze Schrank ist gut und gerne 5meter lang und 3meter hoch, einmal abgebaut wäre der Aufwand zum Wiederaufstellen viel zu hoch.
Witzig ist auch der Zeitrahmen in dem das ganze geschehen soll. Heute hat Mieter A gegen 18.00 einen Anruf erhalten, dass das ganze innerhalb dieser Woche geschehen muss. Sprich spätestens Samstag.
Der Schrank ist an die Wand gebaut, dass heisst er hat keine Rückwand. Er wurde nicht gekauft, sondern selber mit vielen Schrauben und Streben aufgestellt. Der ganze Schrank ist gut und gerne 5meter lang und 3meter hoch, einmal abgebaut wäre der Aufwand zum Wiederaufstellen viel zu hoch.
Witzig ist auch der Zeitrahmen in dem das ganze geschehen soll. Heute hat Mieter A gegen 18.00 einen Anruf erhalten, dass das ganze innerhalb dieser Woche geschehen muss. Sprich spätestens Samstag.
Hallo
das muss ja ein Riesen-Balkon sein.
Ich finde die kurzfristige Reparatur nicht witzig, sondern umsichtig vom Vermieter, da es ja in die andere Wohnung tropft.
- ist Winter (auch wenn es sich nicht so anfühlt)
- kann es bald Frost geben, dann können keine Außenarbeiten mehr
gemacht werden - Dürfte die Instandhaltung von Wohneigentum wichtiger sein als
ein Schrank
Gruß
das sehe ich ja alles ein und ist auch verständlich.
der balkon ist etwa 5x6m. ist halt einfach nur verdammt ärgerlich weil meine haustiere in dem Schrank wohnen und allein die 5 türfronten im Baumarkt je 50€ kosten. und ich muss meinen tieren Ja wenn der Schrank weg ist, einen neuen unterschlupf gewähren . Bauen kann ich so einen tollen Schrank nicht!
naja mal sehen was der handwerker morgen sagt, hoffentlich kann er aussenrum fliesen.
Hallo!
naja mal sehen was der handwerker morgen sagt, hoffentlich
kann er aussenrum fliesen.
Mit „außenrum“ ist nichts zu wollen. Die Balkonfläche muß bis zu den Rändern/Wandabschlüssen vollständig frei zugänglich sein.
Gruß
Wolfgang