Hallo,
ist ein Einbauschrank für ein Kinderzimmer Steuerlich absetzbar? Ich denke das Arbeitskosten und Materialkosten getrennt aufgeführt sein müssen, oder ?
FG
Christian
Hallo,
ist ein Einbauschrank für ein Kinderzimmer Steuerlich absetzbar? Ich denke das Arbeitskosten und Materialkosten getrennt aufgeführt sein müssen, oder ?
FG
Christian
Hi !
Wenn in einer Rechnung für den Aufbau des Schrankes die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind (ACHTUNG: eine Pflicht zu einem solchen Ausweis besteht nicht!), dann können diese Kosten im Rahmen des § 35a EStG als haushaltsnahe Handwerkerleistungen abgerechnet werden.
Ist der Anteil der Arbeitskosten nicht ausgewiesen ODER wurde die Rechnung nicht per Überweisung bezahlt, ist ein Ansatz in der Steuererklärung nicht möglich.
BARUL76
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…wobei das mit dem „muß per rechnung überwiesen werden“ ja noch anhängig ist zur entscheidung.
aber um eben solche fallstricke zu umgehen - recht hast.
saludos, borito