Ein fiktives Szenario:
Der Teileinbehalt von Mietkaution nach Vertragsende bis zur BK-Abrechnung (für eventuelle Verrechnungen) ist legitim oder zumindest gelebte Praxis.
Mieter M kündigt bei Vermieter V Mitte 2013 regulär den Mietvertag, dieser behält eine ca. ein Drittel der Kaution für eventuelle Nachzahlungen ein.
Ende 2013 kommt die BK-Abrechnung 2012, diese gibt an, dass fast 25% zuviel BK-Vorschuss für 2012 gezahlt wurde, welches nun ausgezahlt werden soll.Muss Mieter M noch auf die anteilige Rückzahlung der Kaution warten bis Ende 2014, wenn die Abrechnung für 2013 kommt?
Oder kann argumentiert werden, dass eine Nachzahlung eher unwahrscheinlich ist? Schließlich schienen die Abschläge deutlich zu hoch zu sein.
Oder kann Vermieter V nach wie vor den Anteil der Kaution einbehalten? Dieser ist im Übrigen von der selben Größenordnung wie die Rückzahlung.