Einbehalt der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen

Ich habe im September 2013 meiner Bank einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer
geschickt.
Jetzt habe ich von der Bank die Jahres-Steuerbescheinigung über meine Zinseträge erhalten, jedoch wurde darin kein Einbehalt der Kirchensteuer aufgeführt.
Hat die Bank meinen Antrag übersehen oder gilt der Antrag erst ab dem Folgejahr - also ab 2014?

Das wäre mit der Bank zu klären. Man müsste halt sehen wie der Antrag ausgefüllt wurde. Kann gut sein, dass der Einbehalt erst ab 2014 gilt.