Bei Auszug aus unserer Mietwohnung haben wir festgestellt dass der Laminat auf gequollen war.Der Vermieter wollte dass der Laminat von einer Fachfirma erneuert wird.Die Neuverlegung kostete 830€.Unsere Versicherung bezahlte 500€ weil der Laminat 4 Jahre alt war.Jetzt will der Vermieter 330€ von unserer Kaution einbehalten.
Ist das Rechtens?
Im voraus vielen Dank Norbert Götz
Bei Auszug aus unserer Mietwohnung haben wir festgestellt dass
der Laminat auf gequollen war.Der Vermieter wollte dass der
also dein Artikel muss sowieso noch einmal neu geschrieben werden (von wegen der Nichtbeachtung der FAQ 1129).
Eine Sache geb ich aber mal zu bedenken: Es ist nicht immer des Mieters Schuld, wenn das Laminat hochkommt. Oft gab es auch Schlampereien beim Verlegen oder es wurden notwendige Dehnungsfugen vergessen … Beim Wiedereinstellen bitte schreiben, woran die Schuld festgemacht wurde.
Gruss
n.
Gleiches Problem habe ich auch gehabt.
Die Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein zurück, dazu ein schriftliche Begründung warum die Übergabe nicht stattgefunden. Vorgeschlagene Termine, kein Vorschlag von Vermieter… Bei Auszug alles fotografieren, und Zeugen einladen.
Ich kann nur empfehlen ein Anwalt zu nehmen (Mieterschutzbund kostet ca. 60€/Jahr) und das Geld ist gut eingelegt.
Radomir
Richtige Antwort - aber leider auf eine andere Frage!
es wurde hier irgendwo mal auf eine ähnliche frage geantwortet (evt. sogar diese woche?) tenor war da: versicherung zahlt nur den zeitwert und das ist alles, was der vermieter bekommen kann. versicherung darüber informieren und beraten lassen. im zweifelsfall macht die versicherung druck.
zweifelsfall macht die versicherung druck.
Das halte ich für wichtig.
In dem Moment, in dem die Versicherung sich der Sache annimmt und sogar zahlt, ist es eine Angelegenheit zwischen Versicherung und Vermieter.
Genau diese Antwort gab mir die Versicherung, als ich vorbeugend mal nachgefragt hatte.
Das hiesse, der Vermieter müsste mit der Versicherung streiten und dürfte nicht die Kaution einbehalten.
Vielleicht irre ich mich da?
Grüße,
Zahira
Das hiesse, der Vermieter müsste mit der Versicherung streiten
und dürfte nicht die Kaution einbehalten.
Vielleicht irre ich mich da?
ich denke, so isses richtig, aber: der vermieter hat das geld ja schon und fordert nicht mehr als die versicherung zahlen will. die frage ist, ob die versicherung sich auch um die rückzahlung der kaution kümmern wird - die sie ja eigentlich nicht betrifft.
Formell ist es etwas anders. Der Geschädigte streitet durchaus noch mit dem Schädiger. Wobei die Haftpflichtversicherung als etwas ähnliches wie eine Rechtschutzversicherung betätigt. Berechtigte Forderungen werden beglichen. Unberechtigte Forderungen abgewehrt.
Mit ziemlicher Sicherheit wird sich aber die Haftpflicht nicht um die Rückzahlung der Kaution kümmern. Aber: Wer nicht fragt bleibt dumm.
vnA