Mieter A hat seine Wohnung nach acht Jahren Mietdauer wegen Job- und somit Wohnortwechsel gekündigt. Die Wohnung wurde damals unrenoviert übernommen und im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug „besenrein“ übergeben wird.
Meine Frage lautet nun: Wenn bei der Wohnungsübergabe mit der zuständigen Hausverwaltung keinerlei Mängel festgestellt werden, kann dann der Vermieter Teile der Kaution einbehalten? Wie viel Zeit kann der Vermieter sich mit der Überweisung der Kaution lassen?
Der Mietvertrag hätte ja eine eindeutige Regelung. Besenrein! Schööön - die einfachste! Reinige die Wohnung pickobello (Fenster, Rahmen, Küche, Bad, Fliesen…) also nicht nur mit dem Besen durgehen - a) freuts den Vermieter - b)wünscht er sich eigentlich nichts mehr als eine einfache Übergabe. Halte alles schriftlich fest (Übergabeprotokoll) damit es nachträglich keine bösen Üerraschungen mehr gibt.
Nun zur Kaution. Der Vermieter hätte eine gewisse Zeit (jaja schwammig) die Möglichkeit die Kaution zurückzuhalten (verstckte Mängel), er hätte auf jeden Fall ein Recht ein Teil der Kaution einzubehalten, um etwaige Nebenkostenabrechnungen abzusichern. Aber nur in der Höhe der durchschnittlichen Nachforderungen (plus etwas Sicherheitszuschlag) der letzten Jahre. Wie lange? ich glaube Abrechnung 2009 ist bis spätestens zum 31.12.2010 zu erfolgen. Danach klopfe bei ihm an und geb immer die Nachfolgeadresse an, an der du (man) erreichar wärst(wäre).
Viel Glück mit hoffentlich nettem Vermieter (jaja- die gibt es noch)
kann dann der Vermieter Teile der Kaution einbehalten?
Ja. Den Teil, den der Mieter voraussichtlich noch an
Betriebskosten zahlen muss.
Wie viel Zeit kann der Vermieter sich mit der Überweisung der
Kaution lassen?
Bis die Betriebskostenabrechnung durch ist. Also Ende des
Abrechnungszeitraumes + 1 Jahr.
Stimmt nicht so ganz.
Nebenkostenabrechnung muss spät. 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum erfolgen.
Mietkaution muss nach 6 Monaten erstattet werden, sofern keine Schäden in der Wohnung zu reparieren sind.
NK und Kaution dürfen im Normalfall nicht gegen einander aufgerechnet werden, z. B. wenn die Wohnung anstandslos abgenommen wurde. Ausnahmen gibt es hier allerdings auch.
Nachtrag
Das sagt das Gesetz dazu (lag ich garnicht so verkehrt):
Der Mieter kann vom Vermieter die Rückzahlung der Sicherheit (Kaution) erst nach Rückgabe seiner Wohnung verlangen. Der Vermieter hat die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn er keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter hat. Andernfalls darf er die zur Deckung seiner Ansprüche erforderlichen Kosten von der Kaution absetzen und muss dann mit dem Mieter abrechnen. Der Mieter muss dem Vermieter eine vertretbare Zeit zur Prüfung etwaiger Gegenansprüche lassen. Welcher Zeitraum vertretbar ist, ist bei den Gerichten stark umstritten. Sie liegt in etwa zwischen 2-6 Monaten. Steht die Heiz- oder Nebenkosten noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss (AG Hannover ZMR 2000, 680; AG Neuss WM 91, 547; AG Köln WM 88, 267), grundsätzlich jedoch nicht mehr als in Höhe von 3 bis 4 monatlichen Vorauszahlungsbeträgen (AG Hamburg WM 97, 213). Den Restbetrag muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn keine weiteren Forderungen mehr bestehen (AG Kassel WM 84, 226).
Kaution ist im Normalfall auf einem Sparbuch mit gesetzl. Kündigungsfrist angelegt, Da dies die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt und problemlos vom Vermögen des VM gehalten werden kann.
Wie bitte soll dann die Kautionssumme vor Ablauf dieser Kündigungsfrist (3 Monate) ausbezahlt werden, selbst wenn keinerlei Ansprüche des VM bestehen? Soll der VM die durch vorzeitige Kündigung entstehenden Gebühren und Zinsen selbst bezahlen oder einfach beim Mieter abziehen?
Mal ne Gegenfrage: Man kündigt und hat normalerweise 3 Monate Kündigungsfrist. Würde diese Zeit nicht ausreichen, um über das Sparbuch am Auszugstag zu verfügen?
Generell muss man ja kein Sparbuch anlegen. Das Kaution soll nur vom Vermögen des VM getrennt gehalten werden.
Mal ne Gegenfrage: Man kündigt und hat normalerweise 3 Monate
Kündigungsfrist. Würde diese Zeit nicht ausreichen, um über
das Sparbuch am Auszugstag zu verfügen?
Gutes Argument, hab ich so noch gar nicht gesehen. Ist aber Wert, dass man darüber nachdenkt.
Generell muss man ja kein Sparbuch anlegen. Das Kaution soll
nur vom Vermögen des VM getrennt gehalten werden.
Es bleibt wenig außer Sparbuch, da verzinst, vom Vermögen getrennt und risikolos angelegt werden muss. Längerfristig macht keinen Sinn, da dann eine kurzfristige Verfügbarkeit nicht gegeben ist. Tagesgeldkonten gibt es normalerweise nicht in den erforderlichen Anzahl. Meine Bank macht mir noch nicht einmal für jeden einzeln ein eigenes Sparbuch (auf meinen Namen).