Einbehalten der Kaution

Hallo,

ich habe 2 Monate eine möbilierte Wohnung bewohnt.
Beim Auszug haben wir leider kein Überprotokoll erstellt. Jedoch wurden auch keine sichtbaren Mängel angesprochen.
Nun 2 Monate später erhalten ich nur 500 € von 1500 € Kaution zurück.
Mir wurde vorher kein Recht auf Nachbesserung eingeräumt. Rechnungen und Quittungen liegen auch nicht vor. Nur eine schriftliche Zusammenstellung.
Die Wohnung wurde wie im Vertrag Besenrein übergeben. Natürlich kann es sein, dass die Wohnung nicht perfekt geputzt war. Aber im Grunde war es in Ordnung.
Die Aufstellung über den Abzug umfasst folgendes:

6 Tage Putzarbeiten für 45 qm
Backblech muss ersetzt werden
TV Receiver neu programmiert (50 €)
2 Tage Mietausfall da die Wohnung nicht sofort übergeben werden konnte 130 €
Vorhänge Waschen
Rasenmäher Griff abgebrochen
Staubsauger kaputt
Glühbirnen wurden von mir ausgeschraubt
usw.
Ich habe keine Beweise, aber nichts davon ist war. Der Rasenmäher war vorher schon kaputt. Die Vermieterin hat nun angeblich Fotos davon.
Bin ich verpflichtet dies alles zu bezahlen

Welche Möglichkeiten bestehen, die Kaution einzufordern. Wenn ja welche Chancen.

Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,

was Sie gegebenenfalls bezahlen bzw. ersetzen müssen, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Was dort nicht gefordert wird, darf auch nicht angesetzt werden.

Das Fehlen eines Übergabeprotokolls bei Auszug ist natürlich eine entscheidende Schwachstelle.

Die Zeit um eine 45 m² Wohnung gründlich zu putzen - falls das überhaupt verlangt werden kann - ist auf jeden Fall inakzeptabel. Bei einem Prozess käme vermutlich ein Vergleich heraus, bei dem dann jede Seite seine Anwaltskosten zu tragen hätte. Ich denke, es würde sich trotzdem lohnen.
Schreiben Sie der Vermieterin erst einmal einen Brief und zählen Sie auf, was Sie als unberechtigt ansehen und fordern Sie sie auf, die restliche Kaution bis innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Kommt die nicht, dann klagen Sie sie ein. Dies können Sie auch direkt am zuständigen Amtsgericht zu Protokoll geben, was den Vorteil hat, dass man Sie dort auch auf eventuelle Formfehler hinweisen wird.
Viel Glück wünscht Ihnen Heihei

Hallo,

diese Frage ist zu umfangreich und sprengt meines Erachtens den Sinn dieses Forums, da es sich nicht um eine allgemeine sondern sehr am Einzelfall orientierte Frage handelt.
Um eine realistische Einschätzung abgeben zu können müsste auf jede geltend gemacht einzelne Schadensposition eingegangen werden, dies ist hier nicht möglich.

Ohne Übergabeprotokoll immer alles sehr schwierig nachzuvollziehen…man sollte darauf immer bestehen. du kannst aufjedenfall auf Rechnungen bestehen und dies prüfen…allerdings steht hier aussage gegen aussage und im zweifel entscheidet nur das gericht…
tut mir leid.

Hallo Ziegler1925,

das hört sich ja nicht besonders gut an. Haben Sie ein Übergabeprotokoll bei Einzug gemacht? Vermutlich nicht, dann gibt es auch keinen Vergleich, da ja auch kein Protokoll bei Auszug erstellt wurde.
Sollte der Vermieter nicht die volle Kaution zurück zahlen, nehmen Sie sich einen Rechtsbeistand!
Diese Mängel erscheinen nicht glaubwürdig, innerhalb von 2 Monaten.

Gruß Fred

Da schießt mal wieder ein Vermieter über das Ziel hinaus .
bestehe darauf das deine Kaution umgehend ausgezahlt wird und zwar verzinnst. Ohne Übnergabeprotokol oder mündlicher Mängelangabe bei Beendigung des Mietverhältnisses ,sowie kein einräumen der Nachbesserung ,sowie der sehr überhöhten Kosten , hast du die allerbeste Position . Ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen und es biss aufs äußerste ankommen lassen , fordern kann der Vermieter alles aber ohne Vorlage eines Protokolls,Rechnungen,und einräumen einer Nachtbesserungsfrist . Auch wenn die Vermieterin angeblich Fotos gemacht hat ,wer weiß schon von wann die sind !Die Posten die du hier aufgezählt hast sind ohnehin lächerlich , Mietausfall 2 Tage 130 € ??? Monatsmiete 1950 € was war das denn . wohnen im Schloss (45 qm )
Und überhaupt 2 Tage konnte die Wohnung nicht genutzt werden aber 6 Tage Putzarbeiten für 45 qm ? Ich vermiete 1Ferienwohnug und bei längerem Aufenthalt ist mir schon klar das die Gardinen ,Bettzeug,Sofakissen und Polster mehr Aufmerksamkeit beim putzen benötigen , das liegt ja wohl auf der Hand , dieses stelle ich doch nicht meinen Gästen in Rechnung ! Also mein Tipp ,entweder du verlangst schriftlich (Einschreiben) .die sofortige Herausgabe der Kaution ,Begründung wie oben beschrieben ,oder Du übergibst das ganze einem Mieterverein/Rechtsanwalt . Nicht mehr lange zögern denk an die Widerrufsfrist (14 Tage in der Regel )

Sehr gute Chance! Zu Koll. gehen, der beberechtigte Forderung rechtssicher formuliert. hier soll offensichtlich auf Kosten des Vomieter’s renoviert. werden

Werter Fragesteller!
Leider haben Sie bei Rückgabe kein Protokoll erstellt. Eine mündliche Zusage oder Vereinbarung hat laut BGB Rechtskraft.
Nun, ich bin weder ein Rechtsanwalt, noch ein Schiedsmann, ich bin genau so ein Mieter wie Sie.
Wenn ich meine Meinung hier kund tue, dann hat sie keine Rechtskraft.
Der Vermieter muss Ihnen die Kaution vollständig und mit Zinsen, zurückzahlen.
Mängel an der Wohnung hätten bei Übergabe sofort festgehalten werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, hat der Vermieter alle Kosten, die zu einer erneuten Vermietung notwendig erscheinen, zu tragen. Im Nachhinein Sie mit Kosten zu belasten, und das ohne Rechnung,ist unredlich. Hier ist wieder4 ein Beispiel, dass ein Vermieter auf Kosten eines ehemaligen Mieters seine Wohnung renovieren möchte.
Drohen Sie hrem ehemaligen Vermieter mit RA und einer Klage und bestehen Sie auf Ihrem Recht.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

wenn Vermieter bei Übergabe dabei war und nichts bemängelt hat, ist es meiner Meinung nicht rechtens hier nach 2 Monaten ohne Hinweis auf Mängel und Möglichkeit zur Beseitigung diese Rechnung zu bringen.
Recht haben und Recht bekommen sind natürlich 2 Paar Schuhe, wenn Sie keinen Rechtsschutz haben würde ich mich bei Mietverein erkundigen.
Viel Glück

Hallo,

der Vermieter muss dem Mieter auffordern die Mängel zu beseitigen und dafür auch eine Frist setzen. Dies wurde versäumt und für die PillePalle ist das ein stolzer Preis.

6 Tage putzen halte ich für unrealistisch und einen defekten rasenmäher kann man nur in Rechnung stellen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt wurde.
Insgesamt halte ich sämtliche Posten für nicht durchsetzbar.

Kaution einfordern mit Fristsetzung und der Begründung, das keine Nachbesserungsfrist eingeräumt wurde und Rechnungen nicht vorliegen würden, die die entstandenen Kosten rechtfertigen.
Selbstredend kann man vorab auch gleich ankündigen, das bei Weigerung rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Dann weiß der VM gleich woran er ist.

Ich würde unverzüglich den Mieterverein auf suchen. Die helfen beim Erstellen eines Schreibens und beraten zudem, wenn man direkt vor Ort eintritt un den Beitrag entrichtet.
Nur eine Mietrechtschutz greift nicht sofort - dafür muss man erst mal eine Weile Mitglied sein, was sich aber meist lohnt.

Auch da kommt es immer auf den jeweiligen Verein, bzw. die Mitarbeiter drauf an.
Darauf achten, das Briefe und Beratung im Mitgliedsbeitrag enthalten sind - soll scheinbar auch Andere geben.

Die Chancen das Geld zu bekommen, stehen meiner Meinung nach gut.

Viele Grüße

Hallo!
Sofort zum Anwalt und Klage auf Rückzahlung der Kaution einreichen soweit Mitgliedschaft im Mieterverein besteht oder eine Rechtschutz mit Mietrecht besteht. Falls nicht würde ich es lassen, da Gerichtskostenvorschuss, Zeugengeld und Anwaltshonorar den Streitwert schnell übersteigen. Bei einem Streitwert von bis zu 1.200 Euro laufen die Gebühren schnell auf knapp 930 Euro zu!
Das heißt, wenn du verlierst bekommst du die 1000 nicht zurück und zahlst noch 930 oben drauf.

Chance ist 50:50. Ich selbst habe kürzlich einen solchen Prozess als Mieter in der gleichen Situation verloren und lege jetzt Berufung ein. Und das obwohl ich nachweislich (mit Zeugen und Fotos) die behaupteten Schäden nicht verursacht haben kann und das nicht erstellte Übergabeprotokoll nicht zu verantworten habe und es immer heißt, dass der Vermieter keine Forderungen mehr stellen kann, wenn er die Wohnung nicht übernimmt.
Deutsche Gerichte kannst du komplett knicken. Jede Entscheidung ist reiner Zufall und richtet sich allein nach persönlichen Vorzügen des Richters und dessen jeweiliger Lust, Beweise zu würdigen oder zu ignorieren.

Wünsche viel Erfolg und drücke die Daumen!