Ich habe Mieter, die demnächst auszeihen (amerikanischer Mietvertrag der Army).
Frage 1: Sie wollen die Kaution gleich bar bei Wohnungsübergabe haben. Ist das zulässig? Ich habe bisher das Geld immer unmittelbar nach Übergabe überwiesen bzw. das Konto freigestellt.
Frage 2: Es sind zahlreiche Schäden entstanden:
- Die Mieter haben kaum geputzt. In dementsprechenden Zustand sind die sanitären Anlagen. Alles ist verkalkt und verdreckt, sodass ich nicht glaube, dass das wieder in Ordnung gebracht werden kann (Bad war in neuwertigem Zustand). Habe ich hier einen Anspruch auf Schadensersatz?
- Auf dem Parkett ist ein Wasserschaden (vermutlich Urin vom Hund; der Hund hat mehrach in die Wohnung uriniert, wie ich selbst gesehen habe) . Die Mieter sind nur bereit, den Austausch der schadhaften Stelle zu bezahlen. Der Hauptkostenfaktor ist aber das anschließende Abschschleifen des gesamten (großen) Raumes (über 1000,- Euro!). Der Farbunterschied des Holzes wird so gewaltig sein, dass ich um ein Abschleifen nicht herumkomme. Das Parkett (nun 8 Jare alt) war nicht neu abgeschliffen bei Einzug, aber in einem guten Zustand lt. Protokoll. Wie wird in solchen Fällen verfahren? Kann man sich auf einen Kompromiss (anteilige Anrechnung) einigen?
- Das Dachfenster und unmittelbare Umgebung im Bad ist völlig verschimmelt, da die Mieter nie über das Fenster gelüftet haben (Argument: Wir haben die Badllüftung benutzt).
Das Holz des Fensters ist nun völlig marode. Das Fenster war alt, aber technisch in Ordnung. Habe ich einen Anspruch auf ein neues Fenster oder auf eine Schadensersatzsumme/ anteilige Kostenübernahme?
Generell: Habe ich den Anspruch die Kaution einzubehalten bis zur Regulierung der Schäden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!