Einbehalten des Gehalts bei einem Fehler des Chefs

Guten Morgen,
Könnte mir bitte jemand sagen was er/sie machen würde, wenn ihr auf 400€-Basis angestellt wärt und für 15 Stunden/Woche unterschrieben habt aber danach mit eurem Chef einvernehmlich 12 Stunden/Woche ausgemacht habt und er dies erst später bemerken würde und euch nun das Gehalt streichen würde bis die vorher zuviel bezahlten Stunden abgetragen sind? Wäre das in Ordnung oder wäre es seinerseits eher ein Vertragsbruch weil er den Angestellten ja für 15 Stunden hat unterschreiben lassen?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße,

Jan

Hallo,

Eine EINVERNEHMLICHE Änderung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich gültig, auch dann, wenn sie nur mündlich vereinbart wurde. Hier von Vertragsbruch zu sprechen, ist absurd, solange nicht die Einvernehmlichkeit bestritten wird.

Ob der AG ohne Weiteres zur Aufrechnung berechtigt ist, ist zumindest zweifelhaft. Der Anspruch auf Aufrechnung müßte zumindest dem AN vorab mitgeteilt werden, damit dieser sowohl die Berechtigung an sich als auch andere rechtliche Möglichkeiten wie z. B. Einrede der Entreicherung gem. § 818 BGB prüfen kann:
http://www.lexexakt.de/glossar/bgb0818.html
Dieses kann aber nur ein Fachmensch vor Ort beurteilen, der alle Umstände des Einzelfalls kennt.

&Tschüß
Wolfgang