Einbehalten von fremden Eigentum

Guten Morgen,

wenn jemand einem anderen Geld schuldet und dieser mit der Rückzahlung im Rückstand ist - darf man von demjenigen Eigentum (z.B. einen hochwertigen Computer) einbehalten, solange bis die Schuld beglichen ist?
Wenn ja - auch dann, wenn dieses Eigentum (z.b. Computer) angeblich anteilig noch jemand anderem gehört?

Wenn ja - bitte wenn möglich mit Paragraphenangabe.

Danke für schnelle Info.

Hallo,

wenn du eine Privatperson bist, hast du ohne weitere Grundlagen kein gesetzliches Pfandrecht. Du kannst aber ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht haben, wenn der PC beispielsweise als Sicherheit für das Geldleihen vertraglich als Pfand einbehalten wurde. Grundsätzlich muss der Schuldner aber das Eigentum an der Pfandsache haben.

§ 1205 BGB

Gruß

Martin

Hallo,

vielleicht kein Pfandrecht, aber ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB.

Wie in diesem Fall, wo die Herausgabe eines Krans hätte verweigert werden dürfen, weil der Kraneigentümer noch eine Nachschussforderung zu begleichen hatte.

http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urt…

VG
EK

Hallo,
du hast nich geschrieben wie das Einbehalten vor sich gehen soll. Es ist so oder so auf jeden FAll Diebstahl und Selbstjustiz. Sogar wenn der PC den du einbehalten willst aktuell z.B. für 2 Tage von dem z.B. Mitbewohner an dich ausgeliehen ist und ihn dann nicht vertragsgemäß zurück gibst, auch wenn die „Gegenseite“ „schulden“ bei dir hat.
Es gibt nur den Rechtsweg über Mahnung usw…

Hallo,
Wenn Du dem Link in der zweiten Antwort eins weiter unten mal gefolgt wärst, hättest Du nicht diesen:

Es ist so oder so auf jeden FAll Diebstahl und
Selbstjustiz.

Unsinn geschrieben.
Wie wäre es mit ein wenig Lesen der entsprechenden Gesetzestexte, bevor Du Antworten in einem Expertenforum gibst?
Gruß
loderunner (ianal)