Guten Morgen,
wenn jemand einem anderen Geld schuldet und dieser mit der Rückzahlung im Rückstand ist - darf man von demjenigen Eigentum (z.B. einen hochwertigen Computer) einbehalten, solange bis die Schuld beglichen ist?
Wenn ja - auch dann, wenn dieses Eigentum (z.b. Computer) angeblich anteilig noch jemand anderem gehört?
Wenn ja - bitte wenn möglich mit Paragraphenangabe.
Danke für schnelle Info.