Einbehaltene Kaution Zweckgebunden?

Wir haben ein Problem mit dem alten Vermieter.
Er hat von unserer Kaution folgende Beträge einbehalten mit folgenden Gründen:

Nebenkostennachzahlung 2011: 191 €
Nebenkostennachzahlung 2012: 100 €
Nebenkostennachzahlung 2013: 100 €

Wir sind zum 28.02. ausgezogen, haben also nur zwei Monate in 2013 in der Wohnung gewohnt. Trotzdem behielt der Vermieter für 2013 100 € ein!

Er behielt außerdem 191 € für 2011 ein, wir konnten nachweisen dass wir für 2011 bereits gezahlt haben.

Nun flatterte die Abrechnung für 2012 ins Haus: 171 €. Der Vermieter hat nun das gesamte einbehaltene Geld also 491 € mit den 176 € verrechnet und möchte den gesamten Restbetrag nun einbehalten und erst nach der Nebenkostenabrechnung 2013 auszahlen. Ist das so rechtens?

Er hat die 191 € ja für die Nachzahlung 2011 einbehalten, die wir längst geleistet haben. Müsste er uns diese 191 € nicht auszahlen?

Ja, sowieso. Und schnell auffordern (wenn er Fax hat und Sie Fax mit Sendekopie und Sendeinhalt auf Sendebericht, sonst Einschriben Rückschein oder Botenbrefeinwurf) das zuviel einbehaltene, 191 € sofort zu überweisen. Frsit 14 Tage. Wenn da nicht kommt, Mahnbescheid schicken! siehe inkasso-sofort.de

Generell darf der Vermieter die Kaution NICHT als Vorauszahlung für zu leistende Nebenkosten einbehalten.
Hierfür leistet der Mieter im Normalfall monatliche Vorauszahlungen, die dann mit der Jahresabrechnung verrechnet werden. Bei Überschuss wird dann vom Mieter zurückgezahlt oder es muss vom Mieter nachbezahlt werden, je nach dem.
Für das Er- und Zustellen der Abrechnung hat der Vermieter 12 Monate Zeit, danach verwirkt er sämtliche Ansprüche.
Zuviel eingezahlte Vorauszahlungen aus den Vorjahren, sollten eigentlich schon lange zurückgezahlt sein.
Dass die Vorauszahlungen für Jan. u. Febr. 2013 einbehalten werden bis die Abrechnung 2013 erstellt wird, ist rechtens.
Gruß
Weschdl

Hallo Fairy94,

der Vermieter handelt nicht korrekt !

Der BGH (WuM 2006,197) hat entschieden, daß der Vermieter einen >> Betrag der Kaution einbehalten darf, wenn Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnung noch ausstehen.
Wieviel er einbehalten darf, hängt von dem Ergebnis der Vorjahrsabrechnung, der Höhe der laufenden Vorauszahlungen und der allgemeinen Entwicklung der Betriebskosten ab.

Zu Ihrem Text: es ist mir nicht klar, ob es sich um 391,- oder 491,- Euro handelt und bei der Abrechnung 2012 um 171,- oder 176,- Euro.

Ich gehe von einem Einbehalt von 391,.- Euro aus, dann ergibt sich folgendes Bild:
Für 2011 stehen Ihnen selbstverständlich die 191, - Euro zu.
Für 2012 müssen Sie die berechtigte Nachzahlung verrechnen lassen.
Für 2013 kann ein angemessener Betrag bis zur Abrechnung in 2014 zurückgehalten werden. Das wären nach meiner Einschätzung maximal 50,- Euro.
Bitte prüfen Sie die Zahlen und teilen Sie dem Vermieter schriftlich mit, daß Sie den ermittelten Betrag bis zum … (Fristsetzung !!) erwarten und sonst rechtliche Schritte (zu Lasten des Vermieters) einleiten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,

vielen lieben Dank für die Antworten, das hat mir sehr geholfen.

Das man Geld für die Nebenkostennachzahlung einbehalten kann ist mir klar. Allerdings fand ich 100 € für zwei Monate etwas happig. Es handelt sich um 391 €, habe mich wohl vertippt, sowie um 171 € Nachzahlung 2012. Auch alles in Ordnung soweit. Habe dort noch einmal angerufen, man besteht darauf das gesamte Geld zu verrechnen und den Restbetrag dann erst 2014 auszuzahlen.

Man möchte sich melden. Tut das heute keine bleibt mir wohl nichts anderes übrig als Einschreiben, schließlich brauche ich das Geld ja auch für die neue Kaution.

Viele Grüße,
Fairy94

Hallo Fairy94,
nein das ist nicht Rechtens. Wenn Sie den Beweis erbringen können, dass Sie die Beträge geleistet haben.
Ich rate Ihnen dringend einen Rechtsawalt zu kontaktieren. Wenn Sie eine Rechtschutz versicherung haben, machen Sie sich keine sorgen.