Eine Frage: Darf der Vermieter, wenn ein Schaden in der Wohnung entstanden ist, dass Geld für Reparatur von der Kaution einbehalten? Muss nicht erst dem Mieter die Chance gegeben werden, den Schaden selber zu beheben, bzw. dies über die eigene Haftpflicht abzuwickeln?
Danke im Voraus für eine Antwort!
Gruß, SK
Darf der Vermieter, wenn ein Schaden in der
Wohnung entstanden ist, dass Geld für Reparatur von der
Kaution einbehalten?
Wenn sie anderweitig nicht bezahlt wurde, klar.
Muss nicht erst dem Mieter die Chance
gegeben werden, den Schaden selber zu beheben, bzw. dies über
die eigene Haftpflicht abzuwickeln?
Sicher, aber die Kaution verbleibt bis zur vollständigen Erledigung beim VM. Wenn die Erledigung zu lange dauert, fällt erneute Miete an, wenn zB ein Kündigungstermin überschritten wird. Diese Miete kann ebenfalls von der Kaution abgezogen werden.
also den Teufel nicht mit dem Beezlebub austreiben,