Einbehaltung der Kaution durch Vermieter

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Verwendung der Kaution durch den Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Ausgangspunkt: Wohnung wurde fristgerecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt (Bsp. zum 30.06) und ein Nachmieter ist schon vor Ablauf der drei Monate eingezogen.

Frage: Darf ein Vermieter einen Betrag in Höhe der Warmmiete aus der Kaution (für Juni) einbehalten vorbehaltlich Zahlung des Nachmieters, auch wenn der dieser schon einen Mietvertarg unterschrieben hat und seine Miete für Mai gezahlt hat??

Moin, Chikkitia,

von der Kaution wird üblicherweise so viel einbehalten, wie an Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist.

Mit dem Nachmieter hat die Kaution nichts zu tun. Sollte der Vermieter das Einbehalten tatsächlich so dämlich begründet haben, dann ist ein Drohbrief angesagt. Ob’s hilft - schwer zu sagen. Wegen einer Monatsmiete wird sich kein Gang zum Anwalt lohnen.

Gruß Ralf

Ausgangspunkt: Wohnung wurde fristgerecht mit dreimonatiger
Kündigungsfrist gekündigt (Bsp. zum 30.06) und ein Nachmieter
ist schon vor Ablauf der drei Monate eingezogen.

Ich glaube der VM hat das Recht bis zu einem halben Jahr zu warten mit der Endabrechnung, wg nachkommenden Nebenkosten oder verdeckten Schäden.

Such mal im Archiv, da findest Du zu dem Thema sicher dutzende Threads.