Liebe Inna,
welche Hilfe erhoffst du dir denn? Das dir jemand sagt, dass darf die VM nicht? Leider ist das aber nicht so.
Man darf nicht einfach 15 Tage später erst den Schlüssel abgeben, Punkt. Dann hat ein VM das Recht für diese Zeit Miete zu verlangen. Schließlich kann in der Zeit ein evtl. Nachmieter nicht rein.
Man darf eine Wohnung nicht einfach verdreckt und beschädigt hinter sich lassen (ohne dafür evtl. zu haften). Dann hat der VM das Recht dies zu bemängeln. Genau dafür ist übrigens eine Kaution da, um evtl. Mängel nach Rückgabe der Wohnung zu decken.
Man sollte eine Wohnung nicht übernehmen, ohne ganz klare Verhältnisse zu schaffen. Denn sonst haftet man als letztes Glied in der Kette für Schäden etc.
Der VM kann nicht für deine Unaufmerksamkeit bei Einzug verantwortlich gemacht werden.
Und VM sind auch nicht generell die märchenhaft reichen Leute, die aus Spaß und Dollerei ihr Wohneigentum an „Bedürftige“ abgeben und mit dem vielen Geld in Saus und Braus leben. Oft genug ist die Vermietung ein sehr schlechtes Geschäft und man bekommt eine verhunzte Wohnung zu spät zurück und soll dann auch noch, bitte, die Kaution sofort zurückzahlen.
Das Recht, so leid es mir für dich tut, ist auf Seiten des VM in diesem Fall. Mein Rat und Tip: Lerne daraus und sei in Zukunft achtsamer.
Außerdem: Selbst wenn mit der Kaution alle Mängel abgedeckt sein sollten und noch ein Betrag über ist, muss dieser nicht sofort zurückgezahlt warden. Ein VM darf eine Kaution in voller Höhe bis zu 6 Monaten einbehalten (für sog. verdeckte Mängel) und einen angemessenen Teil wenn zu erwarten ist, dass es Nebenkostennachzahlungen gibt. Frist dafür ware dann - bei normalem Abrechnungszeitraum - der 31.12.2018.
Gruß Nita