Einbehaltung der Mietkaution

Hallo Leute, kann mir jemand HELFEN?

Ich bin aus eine WG ausgezogen und die Vermieterin verlangt jetzt Geld für beschädigte und verdreckte Wohnung. Beim Einzug habe ich auf die Mängel oder Beschädigunge natürlich nicht so geachtet und nicht schriftlich deklariert. Beim Einzug wurde mir die Wohnung von Hauptmieter übergeben, ohne Vermietrin.

Außerdem will Sie 150 € für verspätete Schlüsselrückgabe.(15 Tage)

Danke für jeden Rat und Tip.

MfG

Inna

Ist den denn so, wurde kein Übergabeprotokoll gemacht?

Steckt dahinter die Nutzungsentschädigung für die verspätetet Zurückgabe? siehe klick

Wieso natürlich? Das war ein Fehler und der wird jetzt mutmaßlich teuer - zumindest, wenn es jetzt darum geht, daß Du für Mängel zahlen sollst, die beim Einzug schon vorhanden waren.

Liebe Inna,
welche Hilfe erhoffst du dir denn? Das dir jemand sagt, dass darf die VM nicht? Leider ist das aber nicht so.
Man darf nicht einfach 15 Tage später erst den Schlüssel abgeben, Punkt. Dann hat ein VM das Recht für diese Zeit Miete zu verlangen. Schließlich kann in der Zeit ein evtl. Nachmieter nicht rein.
Man darf eine Wohnung nicht einfach verdreckt und beschädigt hinter sich lassen (ohne dafür evtl. zu haften). Dann hat der VM das Recht dies zu bemängeln. Genau dafür ist übrigens eine Kaution da, um evtl. Mängel nach Rückgabe der Wohnung zu decken.
Man sollte eine Wohnung nicht übernehmen, ohne ganz klare Verhältnisse zu schaffen. Denn sonst haftet man als letztes Glied in der Kette für Schäden etc.
Der VM kann nicht für deine Unaufmerksamkeit bei Einzug verantwortlich gemacht werden.
Und VM sind auch nicht generell die märchenhaft reichen Leute, die aus Spaß und Dollerei ihr Wohneigentum an „Bedürftige“ abgeben und mit dem vielen Geld in Saus und Braus leben. Oft genug ist die Vermietung ein sehr schlechtes Geschäft und man bekommt eine verhunzte Wohnung zu spät zurück und soll dann auch noch, bitte, die Kaution sofort zurückzahlen.
Das Recht, so leid es mir für dich tut, ist auf Seiten des VM in diesem Fall. Mein Rat und Tip: Lerne daraus und sei in Zukunft achtsamer.
Außerdem: Selbst wenn mit der Kaution alle Mängel abgedeckt sein sollten und noch ein Betrag über ist, muss dieser nicht sofort zurückgezahlt warden. Ein VM darf eine Kaution in voller Höhe bis zu 6 Monaten einbehalten (für sog. verdeckte Mängel) und einen angemessenen Teil wenn zu erwarten ist, dass es Nebenkostennachzahlungen gibt. Frist dafür ware dann - bei normalem Abrechnungszeitraum - der 31.12.2018.
Gruß Nita

Danke Allen für das Info. Werde in der Zukunft achtsamer sein. Bin nur sauer, dass ich nach 6 Monaten meines Mietvertrages genauso haften muss, wie die jenige, die längere Zeit drin gewohnt haben und eigentlich die ganzen Schäden verursacht haben. Außerdem hat Vermieterin keine Mietvuste gemacht, da sie die Wohnung selbst jetzt nutzt. Ich dachte in dem Fall darf Sie keine Ansprüche für verspätete Schlüsselübergabe geltend machen.
LG
Inna

Liebe Inna, bist du in einem Mieterschutzverein?
Es ist nämlich so, dass du keine Schönheitsreparaturen leisten musst, wenn du in eine unrenovierte Wohnung gezogen bist. Dazu gibt es Gerichtsurteile! Schau mal hier: http://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/rechtssprechung/schoenheitsreparaturen/812-bgh-urteile-vom-18-3-2015-az-viii-185-14-viii-zr-242-13-und-viii-zr-21-13

Viele Grüße
Juli

–> beim Einzug in eine bestehende WG wurde ja sicherlich nicht renoviert, bevor du eingezogen bist. Oder?

Ich danke Allen, die mich informiert haben.

Man ist weißer und stärker geworden, da man dank euch nicht alleine im Leben und mit Problem steht.

Dankeschön