Hallo,
Elektriker E schließt Bauunternehmer B einen Baustromkasten an.
Später repariert er eine Maschine des B.
Die Rechnung wird geschrieben, die erste und zweite Mahnung folgen.
Keine Reaktion.
Kurz bevor der Mahnbescheid auf den Weg geschickt wird, bemerkt E, dass mittlerweile Bauunternehmer B2 an der Baustelle tätig ist.
Er erfährt von B2, dass B „nervenkrank“ sei und seit Monaten weder arbeite noch telefonisch oder schriftlich erreichbar sei.
Er erfährt vom Bauherren, dass B „sich abgesetzt habe“.
Fakt ist: B reagiert nicht auf Anrufe, Faxe, Schreiben von Handwerkern, Bauherrem, Bauträger.
E baut nach Fertigstellung des Bauvorhabens den Anschluss ab und behält den Kasten erstmal, da er frei am Straßenrand stehend gestohlen würde.
E schreibt dem B, dass er den Kasten aufbewahrt und ihn nach einem halben Jahr behalten wird, um mit dem Wert des Kastens seine offenen Forderungen zu verrechnen. Zudem mahnt er nochmals diese Forderungen an und stellt die Berechnung von EInlagerungskosten in Aussicht.
B antwortet nicht.
E erfährt, dass nach wie vor B auch für alle anderen Beteiligten nicht erreichbar ist und möchte sich gerne die Auslagen für vermutlich aussichtlose Mahnbescheide sparen.
Kann E nach Ablauf der 6 Monate Wartezeit den Kasten behalten?
Der Wert des Kastens (Vergleiche mit ebay Verkäufen baugleicher Baustromkästen ergeben einen Wert, der die offenen Forderungen knapp erreicht)?
Könnte B, wenn er tatsächlich krank ist, nach erfolgter Genesung Ansprüche an E stellen?
(B befindet sich nicht in Insolvenz, zumindest nicht laut insolvenzbekanntmachungen.de)