Einbehaltung Sozialversicherungsausweis durch AG

Hallo,

gesetzt der Fall, dass der Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis während des Ausbildungsverhältnisses einbehalten will, d.h. der Auszubildende kann diesen dann nicht mehr auf Baustellen mitführen und der Ausweis befinde sich in einer anderen Stadt in der Personalabteilung, wäre das in Ordnung?
Besteht wohl eine Mitführungspflicht für den Azubi oder würde diese durch die Abgabe nicht verletzt werden?

Danke Euch!
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Hallo,
hier ein Auszug aus dem Rundschreiben des Spitzenverbandes GKV :r. 2010-408
vom 23.08.2010

„…· Sozialversicherungsausweis (Artikel 1 Nr. 6)
Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises ist mit der Einführung der
Sofortmeldepflicht zum 01.01.2009 entfallen (vgl. Zweites Gesetz zur Änderung des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008).
Insofern handelt es sich um eine redaktionelle Änderung (§ 18h SGB IV)…“
Gruss
Czauderna

Ugh.

gesetzt der Fall, dass der Arbeitgeber den
Sozialversicherungsausweis während des
Ausbildungsverhältnisses einbehalten will, d.h. der
Auszubildende kann diesen dann nicht mehr auf Baustellen
mitführen und der Ausweis befinde sich in einer anderen Stadt
in der Personalabteilung, wäre das in Ordnung?

Mir drängt sich da sofort der Verdacht auf, dass der Arbeitgeber diesen Ausweis einsetzt, um im Fall einer Razzia seine schwarz Beschäftigten damit auszustatten.

Besteht wohl eine Mitführungspflicht für den Azubi

Seit dem 1.1.2009 nicht mehr - aber ein gültiges Ausweisdokument anderer Art muss er dabei haben.

Aga,
CBB