Hallo,
ich bin am 29.12.12 aus der wohnung ausgezogen, Übergabeprotokoll ohne Mängel unterschrieben und mein Vermieter versprach mir die sofortige Rückzahlung meiner Kaution.
Nachdem ich dann 2 Monate später mal anrief, schrie er mich an dass ja in den Fenstern Kleberückstände von Fliegengittern wären und er eine Spezialfirma mit der Entfernung beauftragen müsste.
Im März habe ich ihn dann aufgefordert mir meine Kaution zurückzuzahlen da ja im Übergabeprotokoll keine Mängel vermerkt waren.
Heute am 09.07.13 kam dann ein Brief, im Anhang die Rechnung der Firma die die „Schäden“ am 18.03.13 beseitigt haben, in dem er schrieb das er mir die 400 Euro(für 5 Fenster!) von meiner Kaution abziehen würde.
Ich glaube nicht dass er das einfach so machen kann oder???
HILFE!!!
neee, kanner nich.
wenn die wohnung bei der übergabe keine mängel hatte, hatte sie bei der übergabe keine mängel. punkt. wann und durch wen irgendwelche beschädigungen an irgendwas entstanden sind, darf ihnen egal sein, weil die übergabe ja mangelfrei war. vielleicht hat ja ein vom vermieter beauftragter maler ungeeignete klebebänder verwendet???
viele grüße
salomo
Werter Fragesteller.
Also: Ihre Kaution kann der ehemalige Vermieter nicht zurückhalten! das Übergabeprotokoll hatte keine Wohnungsmängel zum Inhalt gehabt. Die Unterschrift des Vermieters ist bindend.
Nun, ich bin kein Rechtsanwalt und auch kein Rechtsverdreher sondern genau so ein Mieter wie Sie.
Gehen Sie zu einem Schiedsobmann und bestehen Sie auf Ihrem Recht.
Wenn das nicht hilft, einen Anwalt nehmen und klagen. Eine andere Möglichkeit an ihre Kaution zu kommen, sehe ich nicht. Sie sind im Recht!!
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“.
hallo,ich würde dir dringend raten zum
mieterschutzbund zu gehen.einmalige beratung 15 euro.ich befürchte ohne einen rechtsanwalt
kommst du mit dem vermieter nicht weiter.
viel glück
hallo soweit ich das weiss wenn im übergabeprotokoll keine Mängel stehen kann der vermieter das nicht so einfach aber wenn du eine haftpflichtversicherung hast schilder denen den fall die können immer helfen.
lg
Stimmt das denn? Hat es der Vermieter nur nicht gesehen? Wurde er möglicherweise arglistig getäuscht? Oder will er die Kaution auf illegaler Weise behalten? Kaution braucht erst nach frühestens 6 Monaten nach Auszug zurückgezahlt werden, da meistens noch Rechnungen kommen. Oft erst nach 9-12 Monaten, wenn überhaupt. Kaution ist eine Sicherungsleistung des Vermieters für offene Forderungen gegenüber dem Mieter. Nichts anderes möchte er jetzt.
Wurden keine Mängel festgestellt darf er jetzt nicht mit Rep. oder Mängelbeseitigungen Geld einbehalten. Wer hat das Übergabeprotokoll als Zeuge unterschrieben? Leider bleibt in einem solchen Fall nur der Klageweg. Prozesse müssen immer vom Kläger vorfinanziert werden. Ist kein Zeuge vorhanden entscheiden Gerichte nach Aktenlage und die scheint eindeutig. Aber, vor Gericht und auf hoher See passieren oft unfassbare Dinge. Ist z.B. der Richter selber Vermieter und auf ähnliche Weise hintergangen worden, entscheidet er möglicher Weise für den Vermieter.
Hallo, min2305,
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Das hast Du völlig richtig erkannt. Maßgebend ist das Übergabeprotokoll. Wenn dort bei der Übergabe der Wohnung nichts vom Vermieter vermerkt wurde, kann er nachträglich keine Forderungen mehr an Dich stellen.
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Der Vermieter hätte Dir die Gelegenheit VOR Übergabe der Wohnung geben müssen, den angeblichen „Schaden“ zu beheben. Eine Rechnung ohne Plausibilitäts -Erklärung (Verhältnismäßigkeit) zu schicken geht ohnehin nicht so ohne Weiteres. 400,- € für eine Entfernung von Kleberesten sind kein Pappenstil, daher hat der Vermieter seine Pflicht zur Einhaltung der Verhältnismäßigkeit grob verletzt. (Wirtschaftlichkeitsprinzip)
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Zur Untermauerung meiner Angaben kannst Du Dir die beiden angehängten Urteile mal durchlesen. Damit kannst Du den Vermieter festnageln. Viel Glück!
Zitat:
„Findet der Vermieter nach der Übergabe Mängel, die er bei der Übergabe nicht sah oder sehen konnte und auch nicht protokolliert hat, kann er diese nicht mehr geltend machen. Ein Mieter ist immer nur für die Schäden verantwortlich zu machen, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind. Unzulässig ist es von einem Vermieter, im Fall nachträglich bemerkter Mängel, die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten. Hier dient Ihnen das Übergabeprotokoll als Absicherung. Dazu liegen die Urteile des Amtsgerichts Pforzheim (Az. 6 C 105/04) und des Landgerichts Braunschweig (AZ: 6 S 175/94) vor.“
Quelle: gute-frage-net
Ich hoffe, ich konnte Dir bei Deinem Problem helfen. Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt und gebe hier nur recherchiertes Material wider. Dies nur zum Zweck der sonstigen Gefahr der Abmahnung, liebe Rechtsanwälte!
Hallo,
natürlich kann der Vermieter die Kaution nicht einbehalten und auch keine Aufrechnung durchführen. Weisen Sie ihn schriftlich auf das Abnahmeprotokoll hin, in dem keine Mängel aufgeführt sind und setzen Sie ihm eine Frist für die Rückzahlung der Kaution.
Teilen Sie ihm auch mit, dass er ihnen, wenn er doch noch Mängel festgestellt hat, die Möglichkeit hätte geben müssen, diese selber zu beseitigen.
400,00 Euro für die Reinigung von 5 Fensetern ist ja wohl auch etwas übertrieben.
MfG P. Kunze
Hallo,
ich würde dem Vermieter noch einmal schriftlich auf das Übergabeprotokoll (ohne Mängel) aufmerksam machen und ihm mitteilen, dass er damit auch unterschrieben hat, das bei der Übergabe keine Mängel vorhanden waren. Später festgestellt Mängel sind demnach auch sein Problem und meiner Meinung nach darf er nicht einfach den Betrag von der Kaution abziehen.Rückversichern würde ich mich in diesem Fall aber auch durch den Mieterverein.