Hallo,
ich wende mich bezüglich einer Namensänderung an euch. Ist es möglich eine erfolgte Einbenennung eines damals minderjährigen Kindes (heute volljährig) rückgänig zu machen? Falls es nicht möglich ist, wieso? Auf welchen Paragraphen bezieht sich das und was kann man evtl. dagegen tun?
Ist es aber vielleicht auch möglich eine Einbennenung als volljähriges Kind zu widerholen?
Es würde uns sehr viel bedeuten, wenn es eine Möglichkeit gäbe. Ich muss da nochmal erwähnen das es nicht nur mein alleiniges anliegen ist, sondern auch meiner anderen 4 Geschwister. Das heißt wir 5 Kinder wollten alle unseren alten Geburtsname zurück!