Einbenennung eines Kindes rückgänig zu machen

Hallo,
ich wende mich bezüglich einer Namensänderung an euch. Ist es möglich eine erfolgte Einbenennung eines damals minderjährigen Kindes (heute volljährig) rückgänig zu machen? Falls es nicht möglich ist, wieso? Auf welchen Paragraphen bezieht sich das und was kann man evtl. dagegen tun?

Ist es aber vielleicht auch möglich eine Einbennenung als volljähriges Kind zu widerholen?

Es würde uns sehr viel bedeuten, wenn es eine Möglichkeit gäbe. Ich muss da nochmal erwähnen das es nicht nur mein alleiniges anliegen ist, sondern auch meiner anderen 4 Geschwister. Das heißt wir 5 Kinder wollten alle unseren alten Geburtsname zurück!

Zunächst gilt in Deutschland der Grundsatz der Namenskontinuität, d.h. die Voraussetzungenen für eine Namensänderung sind eng. Ich verweise hier auf das Namensänderungsgesetz (NÄG) - einfach mal googlen.

Nur über diesen Weg erscheint m.E. eine Wiederherstellung des Geburtsnamens möglich. Einre snstige Rückgängigmachung der Einbenennung durch direkten „Anfriff“ auf die Einbenennung ist nicht möglich. Auskünfte über die Voraussetzungen sollte auch der gut informierte Standesbeamte geben können.

Soweit die Einbenannten jedoch noch minderjährig sind, kann eine erneute Einbenennung erfolgen.

ml.