Hallo zusammen,
was passiert, wenn der Verwalter die Eigentümerversammlung weniger als 14 Tage vor dem Termin bekannt gibt? Habe die Frist zwar im Netz gefunden aber die Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind mir noch unklar.
- Ist die Versammlung trotzdem beschlussfähig (oder doch nur ein nettes Zusammensitzen)?
- Können Abwesende Einspruch gegen Beschlüsse einlegen, wenn ja innerhalb von welcher Frist?
Vielen Dank, schon jetzt, für die Antworten
Gruß
Carmen
Hallo zusammen,
was passiert, wenn der Verwalter die Eigentümerversammlung
weniger als 14 Tage vor dem Termin bekannt gibt? Habe die
Frist zwar im Netz gefunden aber die Konsequenzen bei
Nichteinhaltung sind mir noch unklar.
Im Wohnungseigentumsgesetz ist die Frist von einer Woche angegeben - aber als Soll-Vorschrift und gilt nicht für Fälle besonderer Dringlichkeit. http://www.wowi.de/info/gesetze/weg/weg24.htm
Deshalb macht die Verletzung dieser Frist Beschlüsse nicht deswegen allein anfechtbar - es sei denn jmd. wird deswegen konkret an seinem Stimmrecht gehindert.
Gruß n.