Einberufung

hi leute als ich heute in den briefkasten geschaut habe hat mich fast der schlag getroffen „mein einberufungsbescheid ist mit einer 4 jährigen verspätung zu dem ungünstigsten zeitpunkt den es gibt gekommen“
ich habe gerade bei meinem alten arbeitgeber gekündigt weil mir eine sehr gute stelle angboten wurden ist (arbeitsvertrag ist schon unterschrieben).ach ja ich bin in der Computer branche.
ich soll zum 02.11.2000 meinen dienst beim vater staat antreten und meine neue arbeitsstelle trete ich zum 1.9.2000 an.
ich habe eine 6 monate lange probezeit bei meinem neuen arbeitgeber,und meine befürchtung ist das er mich in der probezeit rausschmeist oder erst garnicht einstellen tut ,ausserdem habe ich meine eigene wohnung und muss noch einen kredit zurückzahlen.ich bin jetzt 25 jahre alt und die bundeswehr verbaut mir meine zukunft.
bitte leute weiss jemand wie ich aus dem schlamassel rauskomme

besten dank michi

Widerspruch einlegen, ggf. Achtzigfünferantrag
Ganz auf die Schnelle und sogar ohne ins Gesetz zu schauen:

  1. Lege gegen den Einberufungsbescheid Widerspruch ein. Beschreibe dabei Deine Situation wie hier am Brett. Eigentlich müßte dem Kreiswehrersatzamt die Besonderheit der Umstände einleuchten.

  2. Soweit ich mich entsinne, hat der Widerspruch gg. die Einberufung KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG, d.h. Du mußt trotz Widerspruchs „einrücken“. Setze daher im Widerspruch eine Frist, sagen wir bis 30.8.2000; ist diese Frist verstrichen, ohne daß Deinem Widerspruch stattgegeben wurde, dann hilft nur noch ein „Achtzigfünferantrag“ beim Verwaltungsgericht.

  3. Wegen des Wehrdienstes kannst Du nicht gekündigt werden.

Django

ohne daß Deinem Widerspruch stattgegeben wurde, dann hilft nur

noch ein „Achtzigfünferantrag“ beim Verwaltungsgericht.

was ist ein achtzigfünferantrag ?

  1. Wegen des Wehrdienstes kannst Du nicht gekündigt werden.

gildet das auch in der probezeit

michi

  1. Wegen des Wehrdienstes kannst Du nicht gekündigt werden.

gildet das auch in der probezeit

Leider nicht. In der Probezeit kannst Du ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden.

Was ein „achtigfünfer“ ist, weissl ich auch nicht *grübel*, allzuviel Hoffnung bei einer Freistellung vom Wehrdienst mache ich Dir allerdings nicht. Du hattest letztlich lange genug Zeit, Dich um eine Wehrdienstbefreiung zu kümmern ( 4 Jahre seit Musterung?). Jeder, der gemustert wird, muss damit rechnen, jederzeit einberufen zuwerden. Das wird auch die Antwort des KWEA sein, wenn verschreckte und in Panik geratene Einberufene das Amt bestürmen…

Aber wie schon erwähnt wurde, versuche, eine ausführliche (!) Begründung abzugeben, warum Du den WD verschieben solltest. Nur mit Arbeit reicht nicht begründet reicht nicht, defintiv nicht.

Viel Glück
Servus
Reiko

§ 2 I Arb.pl.schutzges.; § 80 Abs. 5 VwGO

ohne daß Deinem Widerspruch stattgegeben wurde, dann hilft nur

noch ein „Achtzigfünferantrag“ beim Verwaltungsgericht.

was ist ein achtzigfünferantrag ?

Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung, das Verwaltungsgericht möge die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anordnen. Bei Einführung des VwGO 1960 als krasser Ausnahmefall gedacht, entwickelt sich der Achtzigfünferantrag zur Hauptform der Rechtssachen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

  1. Wegen des Wehrdienstes kannst Du nicht gekündigt werden.

gildet das auch in der probezeit

Ja. § 2 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz:
„Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.“
Möglich ist nur fristlose Kündigung, § 2 III Arb.pl.schutzges.
Die Probezeit hat nur etwas mit der FRIST zu tun, mit der gekündigt werden kann, aber sie schafft keinen KündigungsGRUND. Daß trotzdem viele Kü. in der Probezeit „erfolgreich“ sind, hängt damit zusammen, daß der Kü.schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst einsetzt, wenn das Arb.vhss. länger als 6 Monate bestanden hat, § 1 Abs. 1 KSchG.

Hallo!
Wie gross ist denn die Firma deines neuen Arbeitgebers?
Evtl. mit einer UK (Unabkömmlichstellung) versuchen.
Machst du irgendwelche schulischen Weiterbildungen? (Im Handwerk z.b. Meister?) während dieser Zeit dürfen Sie Dich nicht „ziehen“!

Gruss

Matthias

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Wie gross ist denn die Firma deines neuen Arbeitgebers?
Evtl. mit einer UK (Unabkömmlichstellung) versuchen.

zimlich groß arbeitent weltweit

Machst du irgendwelche schulischen Weiterbildungen? (Im
Handwerk z.b. Meister?)

ich mache gerade ein fernstudium zum pc service techniker die ich aber selber bezahle

michi

Hallö,

nochmal zur kurzen Erläuterung ( ist die Mail ankommt?): es ist nicht nachvollziehbar, dass die Einberufung aus heiterem Himmel kam, wenn Du vor 4 jahren gemusterst wurde, dann musst Du halt damit rechnen, jederzeit einberufen zuwerden. Es ruft Dich niemand vorher an und fragt, ob Du einverstanden bist.

Was den Kredit und die Wohung angeht, wie Dir mitgeteilt, dies klärst Du mit der UsG, der Unterhaltssicherungsbehörde, in jedem Sozialamt/Stadtverwaltung zu finden. Bei Anspruch übernimmt diese Deine Kosten für Miete, Versicherungen ggffl. auch Kredite (i.d.R anteilmässige Kostenübernahme).

Deine Einberufung wird sich ob der Kürze der Zeit nicht mehr umgehen lassen. Die Einplanung der Rekruten ist i.d.R. bereits 6-9 Monate vor dem Termin abgeschlossen, kurzfristige Änderungen sind möglich. Aber da Du Dich offensichtlich 4 jahre lang nicht drum gekümmert hast, wirst Du bei Deinen Bemühungen beim KWEA (Kreiswehrersatzamt) nicht gerade mit offenen Armen empfangen werden.

Aber wie bereits schon erwähnt, stelle einen extrem ausführlich begründeten Antrag auf vorläufige Wehrdienstbefreiung. Den Dienst wirst Du antreten müssen, die Entscheidung über Deinen Antrag wird sich nicht in 4 Wochen ausgehen, da hier zahlreiche Stellen in Deutschland mitzuentscheiden haben.

Viel Glück

Servus
Reiko

  1. deinem neuen Arbeitgeber reinen Wein einschenken.
  2. Dein Arbeitgeber muß bei dem zuständigen Kreiswehrewrsatzamt einen UK (unabkömmlichkeits) Antrag stellen.
    In diesem muß drin stehen, daß Du nach langem suchen gerade der Fachman ist, auf den der Bertrieb zur Zeit nicht verzichten kann. Also der betribliche Ablauf erheblich gestört wird, wenn diese Fachkraft fehlt.
    Dann kann das KWA ja sagen, muß aber nicht.
    Den Antrag so schnell wie möglich stellen.
    Gruß
    PiRo

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