Hallo zusammen,
wenn man in eine Genossenschaftswohnung zieht und von denen einen Antrag auf Wohnungsbauprämie für die erworbenen Geschäftsanteile bekommt: Ist das Feld „Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen…“ anzukreuzen, wenn man im betroffenen Jahr zwar gehaltsmäßig genau in den entsprechenden Grenzen liegt, aber gar keine VWL beantragt hat?
Macht es dann überhaupt einen Unterschied, ob man hier ankreuzt oder nicht?
Gruß,
Robert