der fall von der zu unrecht beschuldigten kindergärtnerin oder lehrerin stammt aus dem lehrbuch. er wird dazu verwendet zu zeigen, wie stark die aussagen von kindern durch fehler in der befragung beeinflußt werden können.
werden kinder zb. mehrmals zu etwas befragt, denken sie, sie hätten bei ihrer aussage einen fehler gemacht und ändern ihre aussage.
außerdem sind sie empfänglich für suggestivfragen.
daß die og. kindergärtnerin vor gericht kam, ist allerdings nicht die schuld der kinder. aus ihnen wurden derart unsinnige beschuldigungen herausgequetscht, daß man sich fragt, wie eine klageerhebung auf diesen aussagen überhaupt zustande kommen konnte.
zb. sagte eines der kinder, es hätte den penis der frau gesehen - völlig klar, daß das kind keine ahnung hat, was ein penis ist.
dieses beispiel sagt aber nicht aus, daß grundsätzlich alle aussagen von kindern mist seien.
es zeigt nur, daß man sich bei der befragung von kindern an gewisse regeln zu halten hat und die befragung darüber hinaus dokumentieren muß, weil die art und weise der befragung wichtig sind für die einschätzung der glaubwürdigkeit des kindlichen zeugen.
übrigens gibt es nicht nur kinder, die falsch beschuldigen, sondern es gibt auch kinder, die sich ihrer mißhandlung nicht bewußt sind.
meine persönliche meinung ist, daß letzteres bei den meisten kindern der fall ist.
kinder haben die überzeugung, daß erwachsene immer das richtige machen. schließlich müssen sie sich ständig den anordnungen von erwachsenen fügen.
wenn ihnen nun jemand etwas antut, dann „wird das schon seine richtigkeit haben“. viele sehen es als bestrafung. manche täter nützen den umstand, daß kinder tagtäglich gegen irgendwelche kleine regeln verstoßen zb. etwas durch ungeschicklichkeit kaputt machen, sogar aus und behaupten, die eltern hätten den täter geschickt, um das kind zu bestrafen.