Einbindung von mythologischem Gedankengut in eine Beurteilung eines Arztes

Erfüllt der unter einer Bewertung eines Zahnarztes abgegebene Verweis auf die in der griechischen Mythologie verankerten Überlieferung, dass Diebe und Kaufleute „kairos“, eines glückseligen Augenblicks bedürfen um (unbemerkt) einen Diebstahl zu begehen oder einen Geschäftsabschluß zu tätigen, verbunden mit dem Hinweis, dass dieser glückselige Augenblick im vorliegenden Fall nicht vorhanden war um eine um 1.200 Euro überteuerte Behandlung anzubahnen zu einer Rechtsverletzung, die zu rechtlichen Kosequenzen führen könnte?

Ergibt dieser, den man wohl nach dem Schreiben nicht mehr gelesen oder vielleicht auch gar nicht mehr verstanden, Satz, wobei man sich auber natürlich auch gedacht haben könnte, egal, denn lesen müssen es ja andere als man selbst, einen Sinn?

Und ich dachte, nur ich bin so blöd, den nicht zu verstehen.

florestino

Klaus???

Der Satz ist etwas verklausuliert, will aber nichts anderes sagen, als dass der Zahnarzt zu teuer ist (bzw. versucht hat, eine besonders teure Behandlung zu verkaufen) und daher mit einem Dieb gleichzustellen ist. Wenn das nicht den Tatsachen entspricht, könnte das durchaus strafrechtlich verfolgt werden. Und ggf. ist auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, was wiederum zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

Dennoch schätze ich das Risiko diesbezüglich recht klein ein. Zumal ja noch geklärt werden müsste, wer denn eigentlich diese Bewertung des Zahnarztes abgegeben hat.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

RAIT

Eher eine Link(s) Verletzung. owt
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Nun ja, dann werde ich es lieber dabei belassen in meiner Beurteilung darauf hinzuweisen, dass andere Zahnärzte mir für dieselbe Leistung einen Heilkostenplan ausgehändigt haben, dessen ausgewiesener Eigenanteil um bis zu 1.200 Euro günstiger ist als der, des Zahnarztes, dem meine Beurteilung gilt. Das kann ich zumindest schriftlich beweisen, muss ich doch davon ausgehen, dass der Zahnarzt aufgrund besonderer Umstände genau wissen wird, von wem die Beurteilung stammt. Schade, dass in unserem Land Wahrheiten nicht offen ausgesprochen werden dürfen…

Komisch, ich fand den Satz vollkommen klar,…
…vielleicht fehlt dir die entsprechende Erfahrung, die man beim Lesen sprachlich niveauvolle Schriftsteller bekommt!

Gruß!
Karl

…vielleicht fehlt dir die entsprechende Erfahrung, die man
beim Lesen sprachlich niveauvolle Schriftsteller bekommt!

Gruß!
Karl

Wobei sprachlich niveauvolle Schriftsteller in der Regel aber auch den Genitiv beherrschen…

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für dieselbe Leistung

und das kann der laie beurteilen?
das darf ich jetzt aber mal anzweifeln.

und dann wäre da noch die sache mit der vertragsfreiheit. darf man einem händler vorwerfen, dass er andere preise hat als der händler nebenan? warum gibt es eigentlich überhaupt irgendwo unterschiedliche preise, müssten die nicht vom staat vorgeschrieben werden?

komisch, irgendwie kommt mir das bekannt vor…

Schade, dass in unserem Land Wahrheiten nicht offen
ausgesprochen werden dürfen…

wahrheiten schon. halbwahrheiten nicht immer.

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Einmal dies, und „Erfüllt der … Verweis … zu einer Rechtsverletzung…?“ ist tatsächlich nicht das schriftstellerische Niveau, auf dem ich mich bewegen möchte.

OT

dass andere Zahnärzte mir für dieselbe Leistung einen Heilkostenplan ausgehändigt haben, dessen ausgewiesener Eigenanteil um bis zu 1.200 Euro günstiger ist als der, des Zahnarztes, dem meine Beurteilung gilt.

Manchmal (nicht immer) hat es gute Gründe, warum einer teurer bzw. billiger ist als der andere. Auch wenn es auf dem Papier die selbe Leistung sein mag. -
Ich habe jedenfalls keine gute Erfahrung mit Billig-Zahnärzten gemacht.

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