ich habe eine Frage zu Krankenkassen und deren Abrechnung mit den Ärzten.
Wenn ich wissen will, was meine Ärzte bei mir abrechnen, habe ich da ein Recht drauf dieses zu erfahren und kann ich das einfach bei der Krankenkasse einsehen oder sogar die Abrechnung erhalten?
Gruß
Ein Recht auf Einsicht in die Abrechnung hast du nur als Privatpatient. Kassenpatienten sind nicht berechtigt die Abrechnung einzusehen. Warum auch? Der Arzt erbringt dem Patienten gegenüber eine Leistung. Die Kosten trägt jedoch die Krankenkasse. Eine kontrolle der Leistungen die erbracht wurden mit denen die abgerechnet werden findet nicht statt. Sofern die Arztabrechnung plausiebel ist, zahlt die Krankenkasse.
Würde vorschlagen, den Arzt zu bitten, die Abrechnung sehen zu dürfen. Handelt es sich um einen seriösen Arzt, wird er nichts gegen die Einsicht haben.
Wünsche noch einen schönen Abend.
Viele Grüße
Thorsten
(1) Die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Die Kassenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übermitteln den Krankenkassen in den Fällen des Satzes 1 die Angaben über die von den Versicherten in Anspruch genommenen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen und deren Kosten für jeden Versicherten gesondert in einer Form, die eine Kenntnisnahme durch die Krankenkassen ausschließt. Die Krankenkassen leiten die Angaben an den Versicherten weiter. Eine Mitteilung an die Leistungserbringer über die Unterrichtung des Versicherten ist nicht zulässig. Die Krankenkassen können in ihrer Satzung das Nähere über das Verfahren der Unterrichtung regeln.
Daher bei Ihrer Kasse nachfragen wie diese das Verfahren geregelt hat.
Nein, das geht nicht, da die Ärzte ja nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, sondern mit deren Kassenärztlichen Vereinigung und die dann mit der zuständigen Krankenkasse abrechnet. Es ist also nicht feststellbar, welcher Patient welche Kosten verursacht…
es gibt die Möglichkeit sich von der Krankenkasse eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Die Kasse erhalten die Daten der Abrechnung ungefähr nach einem halben Jahr. Das heißt es wären jetzt die Daten für die ersten beiden Quartale 2009 einsehbar und Sie können sich über die dort abgerechneten Leistungen von Ihrer Kasse eine Quittung ausstellen lassen. Auch der Arzt müßte Ihnen einen Nachweis ausstellen. Diese wäre dann allerdings kostenpflichtig, da es sich um eine private Leistung handelt.
naja…so einfach geht es leider nicht. Die Kasse muß das erst selber anfordern da dies die Kassenärztliche Vereinigung für ALLE Kassen verwaltet.Und diese dauert immer. Und aufgrund des hohen Aufwands muß da schon ein konkreter Verdacht vorliegen und die reine Neugier ist da schwierig.