haben die Beamten die auf der Stadt in der Verwaltung arbeiten Einblick in das Bundeszentralregister ?
Wenn ja, nur bestimmte Personen oder steht das allen offen ?
Ist das auch so bei ganz kleinen Gemeinden bzw. Stadtteilen und deren Verwaltungsangestellten ?
haben die Beamten die auf der Stadt in der Verwaltung arbeiten
Einblick in das Bundeszentralregister ?
Nein, es gibt nur einen Datenabruf für das Führungszeugnis in der Behördenvariante. Dem muss aber eine Einwilligung des Betroffenen vorausgehen, bzw. es muss sich um konkrete Ermittlungen im Rahmen eines laufenden repressiven Verfahrens handeln. Dabei wird dann auch sehr genau protokolliert wer im Rahmen welchen Verfahrens welche Daten angefordert hat. D.h. einfach mal so kann und wird da niemand Zugriff nehmen können. Das geht nicht mal bei den Staatsanwaltschaften. Ohne Aktenzeichen geht da nichts, und wehe es gibt keine vernünftige Erklärung, warum zu einem Aktenzeichen die Daten von Herrn X abgefragt worden sind, der in der Akte gar nicht auftaucht. Das ist ein gefundenes Fressen für Datenschutzbeauftragte und bleibt nicht ohne Konsequenzen.
Einen recht freien Zugriff auf diverse „interessante“ Datenbanken haben nur die Polizei und natürlich die Geheimdienste, wobei der so frei wiederum auch nicht ist, weil so ganz offiziell eben auch nur bestimmte Mitarbeiter Zugriff nehmen dürfen, die Datenstationen für den Abruf teilweise in getrennten Räumen mit Zugriffsbeschränkung stehen (was aber wenig nützt, wenn die Tür ständig offen steht, wie ich es schon mehrfach gesehen habe).
Angenommen die Mutter eines Freundes arbeitet auf eienr kleinen Stadtverwaltung. Man selbst hat nichts im Führungszeugnis stehen, eben nur im Bundeszentralregister.
Kann diese Frau Mutter wenn überhaupt nur das Führungszeugnis „interessenshalber“ einsehen oder eventuell auch das Bundeszentralregister, z.B. weil ein Verwandter zufällig auch beim dortigen Ordnungsamt sitzt ?
Angenommen die Mutter eines Freundes arbeitet auf eienr
kleinen Stadtverwaltung. Man selbst hat nichts im
Führungszeugnis stehen, eben nur im Bundeszentralregister.
Kann diese Frau Mutter wenn überhaupt nur das Führungszeugnis
„interessenshalber“ einsehen oder eventuell auch das
Bundeszentralregister, z.B. weil ein Verwandter zufällig auch
beim dortigen Ordnungsamt sitzt ?
Nein, das kann sie nicht.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Der Antrag dazu ist von Person A bei seinem zuständigen Einwohneramt zu stellen (Gebühr 13 Euronen); dazu muss Person A persönlich vorsprechen und seinen Ausweis mitvorlegen.
Das Führungszeugnis wird entweder dem Antragsteller zugesandt (für private Zwecke) oder der Behörde, die der Antragsteller angibt (für behördliche Zwecke).