Unser Nachbar hat auf seiner Garage, die an unser Grundstück grenzt, eine Springburg (Trampolin) für seine Kinder errichtet. Von diesem Standort hat nun jeder, der das Trampolin benutzt, Einblick auf unsere tieferliegende Terrasse. Bevor ich das Gespräch mit ihm suche, hätte ich gerne erfahren, ob diese Handlungsweise zulässig ist und wenn nein, wo ist das geregelt?
Hallo Casanostra,
mir ist nicht bekannt, dass es einen Anspruch auf
Sichtschutz gibt. Zwar gibt es schon einen gewissen
Schutz der Privatsphäre, aber der gilt nur für die ganz
enge Privatsphäre/Intimsphäre. Hier gäbe es dann einen
Unterlassungsanspruch (§1004 BGB). Allerdings glaube ich
nicht, dass die Terrasse hierunter fällt.
Aber vielleicht zeigt sich ja Dein Nachbar einsichtig,
wenn Du vernünftig mit ihm redest (gleich mit
Paragraphen zur Tür rein fallen kann auch eine
Verweigerungshaltung provozieren).
Viele Grüße und viel Erfolg
Lumpi
Hallo,
das ist ja wirklich ein seltenes Vorkommnis. Zählt das zur Grenzbebauung, Bepflanzung oder was für Ordnungen gelten hier. Eine wirklich gute Antwort kann ich hier nicht geben, aber ich würde raten, vorerst mit dem Nachbarn ein persönliches Wort zu sprechen und ihn evtl. bitten, die Hüpfburg in den Garten zu setzen. Ob es hierfür geltendes Recht gibt, das bezweifle ich. Es ist sicherlich eine Ermessensfrage. Das ist, falls es keine Einigung gibt, bestimmt eine Sache für den Schiedsmann und bevor man diesen bemüht, müsste es doch möglich sein als erwachsene Menschen, sich gütlich zu einigen. Ich muss gestehen, mich würde das auch sehr stören, es beschränkt die Lebensqualität und verletzt evtl. auch die Intimssphäre.
Viel Glück
Einblick von der Springburg auf unsere Terrasse.
Hallo,
leider müssen Sie das wohl hinnehmen!
Viele Grüße
Hier kann ich leider nicht helfen
Joachim
Hallo , Regelung dazu im Nachbarschaftgesetz, jedes Land verschieden.
Sichtschutz anbringen wäre einfachste Lösung, oder hohe Bäume setzen, oder NAchbar gerichtlich verdonnern lassen, das er Sichtschutz anbringen muß
Gruß
M.MAx
Herzlichen Dank für den Hinweis. Bitte entschuldige die Verspätung, war für ein paar Tage weg.
Viele Grüße
Danke für den Hinweis, werde wohl au fden Nachbarn zugehen. Wenns nichts hilft, dann bekommt wohl der Schiedmann möglicher weise Arbeit.
Viele Grüße
Guten Tag, aufgrund der anderen Tipps werde ich mich mit dem Nachbarn unterhalten.
Trotzdem vielen Dank für die Beachtung meiner Frage.
Gruß
Trotzdem danke und viele Grüße.
Hallo und vielen Dank für die Tipps. Leider sit weder Sichtschutz noch Bäumepflanzen möglich. WErde mit dem Nachbarn reden unddann sehen wir weiter.
Grüße aus dem Saarland.
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das ist im Nachbarschaftsrecht geregelt
Isr zulässig
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