Hallo!
Ich habe seit einigen Wochen mit einem ehemaligen Schulkollegen eine GbR gegründet. Doch wie das immer so ist, kommen die richtigen Fragen trotz Beratungsgespräch bei IHK & Co. erst später auf…
Frage: Wir haben ein extra Konto für die GbR, sind uns aber noch nicht einig, wie wir Investitionen von diesem Konto handhaben. In einem Gesellschaftsvertrag haben wir festgehalten, dass jeglicher Gewinn und Verlust zu 50% unter uns aufgeteilt wird.
Angenommen PersonA von uns kauft sich einen Scanner für 200 DM vom gemeinsamen Konto. Dementsprechend würde der Scanner nicht PersonA alleine, sondern der GbR bzw. PersonA zu 50% und PersonB zu 50% gehören. Nun kann ein Scanner aber nur bei einer Person zu Hause stehen - demnach wäre es logisch, den Scanner zwar über das gemeinsame Konto zu kaufen (und von der Steuer abzuschreiben), aber ihm trotzdem einen „Besitzer“ zuzuweisen. Eine Überlegung war, eine Tabelle mit Ausgaben dieser Art aufzustellen. Nach einem festen Zeitraum könnte man dann den Differenzbetrag an die Person auszahlen (in Beispiel 200 DM an PersonB, denn PersonA hat sich für diesen Betrag den Scanner gekauft).
Bleibt die Frage, wie das steuerlich gehandhabt werden muss. Als was sind die 200 DM die an PersonB ausgezahlt werden zu deklarieren? Ist der Scanner (der dann PersonA gehört) wie eine Einbringung von Sachwerten in die GbR zu verstehen? Muss die Liste der bisher eingebrachten Sachwerte dann aktualisiert werden? (Im Gesellschaftsvertrag ist festgehalten, dass die eingebrachten Sachwerte bei einer eventuellen Auflösung der GbR wieder an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden.) Gibt es für diese ganze Problematik ein „Patentrezept“?
Wie sieht es mit der Telefon- / Handy-Rechnung aus? Zieht das Finanzamt bei der Abschreibung einen privaten Anteil ab (der nicht abgeschrieben wird) oder müssen wir über die Einzelverbindungen nachweisen, welches Gespräch geschäftlich und welches privat war?
Angenommen wir wohnen noch bei den Eltern. Ist es möglich, einen Teil der Stromrechnung / Wasserrechnung etc. von der Steuer abzuschreiben?
Angenommen wir wohnen in einer Studentenwohnung: Wie sieht es hier mit den Abschreibemöglichkeiten aus? Schließlich zahlen wir dann Miete für Räume, die zwar Privaträume, zugleich aber auch Geschäftsräume sind, in denen wir unserer Arbeit nachgehen.
Vielen Dank im Vorraus!
Sebastian