Einbringen von Sachwerten und Steuerabschreibung

Hallo!
Ich habe seit einigen Wochen mit einem ehemaligen Schulkollegen eine GbR gegründet. Doch wie das immer so ist, kommen die richtigen Fragen trotz Beratungsgespräch bei IHK & Co. erst später auf…

Frage: Wir haben ein extra Konto für die GbR, sind uns aber noch nicht einig, wie wir Investitionen von diesem Konto handhaben. In einem Gesellschaftsvertrag haben wir festgehalten, dass jeglicher Gewinn und Verlust zu 50% unter uns aufgeteilt wird.
Angenommen PersonA von uns kauft sich einen Scanner für 200 DM vom gemeinsamen Konto. Dementsprechend würde der Scanner nicht PersonA alleine, sondern der GbR bzw. PersonA zu 50% und PersonB zu 50% gehören. Nun kann ein Scanner aber nur bei einer Person zu Hause stehen - demnach wäre es logisch, den Scanner zwar über das gemeinsame Konto zu kaufen (und von der Steuer abzuschreiben), aber ihm trotzdem einen „Besitzer“ zuzuweisen. Eine Überlegung war, eine Tabelle mit Ausgaben dieser Art aufzustellen. Nach einem festen Zeitraum könnte man dann den Differenzbetrag an die Person auszahlen (in Beispiel 200 DM an PersonB, denn PersonA hat sich für diesen Betrag den Scanner gekauft).
Bleibt die Frage, wie das steuerlich gehandhabt werden muss. Als was sind die 200 DM die an PersonB ausgezahlt werden zu deklarieren? Ist der Scanner (der dann PersonA gehört) wie eine Einbringung von Sachwerten in die GbR zu verstehen? Muss die Liste der bisher eingebrachten Sachwerte dann aktualisiert werden? (Im Gesellschaftsvertrag ist festgehalten, dass die eingebrachten Sachwerte bei einer eventuellen Auflösung der GbR wieder an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden.) Gibt es für diese ganze Problematik ein „Patentrezept“?

Wie sieht es mit der Telefon- / Handy-Rechnung aus? Zieht das Finanzamt bei der Abschreibung einen privaten Anteil ab (der nicht abgeschrieben wird) oder müssen wir über die Einzelverbindungen nachweisen, welches Gespräch geschäftlich und welches privat war?

Angenommen wir wohnen noch bei den Eltern. Ist es möglich, einen Teil der Stromrechnung / Wasserrechnung etc. von der Steuer abzuschreiben?

Angenommen wir wohnen in einer Studentenwohnung: Wie sieht es hier mit den Abschreibemöglichkeiten aus? Schließlich zahlen wir dann Miete für Räume, die zwar Privaträume, zugleich aber auch Geschäftsräume sind, in denen wir unserer Arbeit nachgehen.

Vielen Dank im Vorraus!
Sebastian

Hi Sebastian,

diese Gedanken müssen wir etwas entwirren.
Wenn ihr Anschaffungen aus dem Gesellschaftsvermögen tätigt, werden diese Wirtschaftsgüter Eigentum der GbR, egal wo sie standortmäßig untergebracht sind. Ihr wählt normalerweise einen Betriebssitz für euer Unternehmen. Wenn dann ein Gesellschafter ein der GbR gehörendes Wirtschaftsgut bei sich zu Hause aufstellt, solte das bei einer ordentlichen Geschäftsführung in einem Anlageverzeichnis aufgeführt werden. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts. Der beispielhaft genannte Scanner wäre also Eigentum der GbR mit Standort bei dir zu Hause. Er gehört je zur Hälfte dir und deinem Partner.
Es gibt demgemäß keinen „Ausgleich“, weil dein Partner keinen Scanner zu Hause hat. Sollte er sich DM 200,- aus der Kasse, also aus dem Betriebsvermögen nehmen, wird dies steuerlich als vorgezogene Gewinnentnahme gewertet.
Bei einer Auflösung der GbR würde dann zu regeln sein, wer welches Gerät (also welches Wirtschaftsgut) aus dem Betriebsvermögen erhält.
Dann kann man an einen solchen Ausgleich denken.
Wenn ihr grundsätzlich als Betriebssitz die private Wohnung eines Gesellschafters oder beide Wohnungen wählt, muß zwischen privat und geschäftlich genau getrennt werden. Das fängt beim Telefonieren an. Über einen Einzelverbindungsnachweis muß jedes Telefonat zugeordnet und berechnet werden. Das ist mühsam, aber machbar.
Alternativ kannst du für den Geschäftsbetrieb einen eigenen getrennten Telefonanschluß beantragen. Das wäre dann einfacher.
Bei der Trennung von privatem und geschäftlichem Wohnraum kann nach Größe der Räume gerechnet werden. Wenn du also für deinen Geschäftsbetrieb 20 m² deiner Wohnung benutzt und das wären 30% der Gesamtwohnung, dann kannst du 30% aller Unterhaltungskosten für den Geschäftsbetrieb ansetzen. Wenn eine solche Berechnung nicht möglich ist, müssen andere Hilfsgrößen herangezogen werden wie Zeit der geschäftlichen Tätigkeit in den Räumen usw.

Gruß,
Francesco

Hallo Sebastian,

Frage: Wir haben ein extra Konto für die GbR, sind uns aber
noch nicht einig, wie wir Investitionen von diesem Konto
handhaben. In einem Gesellschaftsvertrag haben wir
festgehalten, dass jeglicher Gewinn und Verlust zu 50% unter
uns aufgeteilt wird.
Angenommen PersonA von uns kauft sich einen Scanner für 200 DM
vom gemeinsamen Konto. Dementsprechend würde der Scanner nicht
PersonA alleine, sondern der GbR bzw. PersonA zu 50% und
PersonB zu 50% gehören.

richtig

Nun kann ein Scanner aber nur bei
einer Person zu Hause stehen - demnach wäre es logisch, den
Scanner zwar über das gemeinsame Konto zu kaufen (und von der
Steuer abzuschreiben), aber ihm trotzdem einen „Besitzer“
zuzuweisen. Eine Überlegung war, eine Tabelle mit Ausgaben
dieser Art aufzustellen. Nach einem festen Zeitraum könnte man
dann den Differenzbetrag an die Person auszahlen (in Beispiel
200 DM an PersonB, denn PersonA hat sich für diesen Betrag den
Scanner gekauft).

Und was passiert bei Reparaturen ? und bei anderen Sachen mit Verbrauchsmaterialien ?
Deswegen der Vorschlag: Macht die Auszahlung nur bei GbR-auflösung. Nehmt einen Artikel in euren Vertrag auf, der den Abschreibungszeitraum festlegt und das derjenige der das Teil zu hause stehen hat Eigentümer wird und dem anderen den Restwert auszahlt.

Bleibt die Frage, wie das steuerlich gehandhabt werden muss.
Als was sind die 200 DM die an PersonB ausgezahlt werden zu
deklarieren? Ist der Scanner (der dann PersonA gehört) wie
eine Einbringung von Sachwerten in die GbR zu verstehen? Muss
die Liste der bisher eingebrachten Sachwerte dann aktualisiert
werden? (Im Gesellschaftsvertrag ist festgehalten, dass die
eingebrachten Sachwerte bei einer eventuellen Auflösung der
GbR wieder an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben
werden.) Gibt es für diese ganze Problematik ein
„Patentrezept“?

Um diese Fragen vergessen zu können, macht es wie oben beschrieben. Wenn euer Geschäft floriert, wird eh jeder einen Scanner, DigiCam… haben

Wie sieht es mit der Telefon- / Handy-Rechnung aus? Zieht das
Finanzamt bei der Abschreibung einen privaten Anteil ab (der
nicht abgeschrieben wird)
oder müssen wir über die
Einzelverbindungen nachweisen, welches Gespräch geschäftlich
und welches privat war?

Wenn ihr nicht per Liste nachweist, wieviele Firmengespräche ihr hattet wird es vom Finanzamt pauschal gemacht.

Angenommen wir wohnen noch bei den Eltern. Ist es möglich,
einen Teil der Stromrechnung / Wasserrechnung etc. von der
Steuer abzuschreiben?

Das wird schwierig. Ausnahme: Arbeitszimmer mit Büroeinrichtung und extra Zähler für E, Gas, Wärme…

Angenommen wir wohnen in einer Studentenwohnung: Wie sieht es
hier mit den Abschreibemöglichkeiten aus? Schließlich zahlen
wir dann Miete für Räume, die zwar Privaträume, zugleich aber
auch Geschäftsräume sind, in denen wir unserer Arbeit
nachgehen.

I.d.R. geht das Finanzamt von einer privaten Nutzung aus und ihr müsst das Gegenteil beweisen.

Tschuess Marco.