Hallo,
es sei folgender Fall gegeben:
Die natürliche Person P ist zu 100% Kommanditistin an einer KapCo (Komplementär GmbH hält 0 %, P hält auch 100% an der GmbH). Die KapCo wiederum hält Anteile (z.B. 20%) an einer GbR. Die Anteile wurden in zwei Anschaffungsvorgängen erworben (unterschiedliche AK). Von diesen Anteilen möchte der P nun einen Teil (z.B. 5 %) in eine Stiftung einbringen. Soweit mir bekannt, kommt es in diesem Falle -steuerlich- nicht zur Aufdeckung stiller Reserven.
Ich frage mich nun, wie die 5% zu bewerten sind. Nimmt man hier die AK der zuletzt angeschafften Anteile, was ja dem Last-In-First-Out entsprechen würde, oder aber die ersten, zugegangen Anteile (FiFo) oder ist sogar eine Durchschnittsbewertung zulässig. Seit 2005 soll im Steuerrecht scheinbar nur noch die FiFo-Methode zulässig sein, wohingegen das Handelsrecht alle Varianten für möglich erachtet. Wie ist das aber im Steuerrecht ?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Stefan