Einbringung und Anschaffungskosten

Hallo,

es sei folgender Fall gegeben:

Die natürliche Person P ist zu 100% Kommanditistin an einer KapCo (Komplementär GmbH hält 0 %, P hält auch 100% an der GmbH). Die KapCo wiederum hält Anteile (z.B. 20%) an einer GbR. Die Anteile wurden in zwei Anschaffungsvorgängen erworben (unterschiedliche AK). Von diesen Anteilen möchte der P nun einen Teil (z.B. 5 %) in eine Stiftung einbringen. Soweit mir bekannt, kommt es in diesem Falle -steuerlich- nicht zur Aufdeckung stiller Reserven.

Ich frage mich nun, wie die 5% zu bewerten sind. Nimmt man hier die AK der zuletzt angeschafften Anteile, was ja dem Last-In-First-Out entsprechen würde, oder aber die ersten, zugegangen Anteile (FiFo) oder ist sogar eine Durchschnittsbewertung zulässig. Seit 2005 soll im Steuerrecht scheinbar nur noch die FiFo-Methode zulässig sein, wohingegen das Handelsrecht alle Varianten für möglich erachtet. Wie ist das aber im Steuerrecht ?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Stefan

Anteile an einer Personengesellschaft sind steuerlich kein eigenes Wirtschaftsgut. Sie sind spiegelbildlich mit dem Kapitalkonto bei der PersGes zu bilanzieren. Daher weder FiFo noch LiFo noch HiFo noch sonst was, sondern einfach 5% des Kapitalkontos.

Hallo,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.
Gehe ich recht in der Annahme, dass es keinen Unterschied macht, ob es sich um eine Personen- bzw. Personenhandelsgesellschaft handelt ? Konkret, wenn die GbR ausschließlich vermögensverwaltend tätig würde (in diesem Fall würde, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen, wohl eine Zebragesellschaft gegeben sein !?).

Würde man also in dem o.g. Fall in der Steuerbilanz zwar einen Posten „Beteiligungen“ zeigen, der jedoch für die steuerliche Gewinnermittlung keine Rolle spielt bzw. für die Bewertung keine Rolle spielt (da entspr. Korrekturen nur außerhalb der Bilanz vorgenommen werden) ?

Diese Beteiligung wäre aber dennoch dem Betriebsvermögen zuzurechnen, obwohl es sich um kein WG handelt, da sie faktisch nur die Gesamtheit der Anteile an den einzelnen WG’ern in GbR repräsentiert ?

Erneut vielen Dank im Voraus.

Im Prinzip alles richtig, Ja!