Einbringung von Forderungen

Hallo,

ich habe das Problem, zwei Schuldnern wegen offener Forderungen hinterherzulaufen. Ich hoffe, in diesem Forum mit meiner Frage richtig zu sein …

Zum einen handelt es sich um eine Forderung aus einem Darlehensvertrag. Die Darlehensrückzahlung ist nun schon seit über einem Jahr überfällig. Alle wohlwollenden Versuche, das Thema im Guten aus der Welt zu schaffen, betrachte ich mittlerweile als kläglich gescheitert.

Der Darlehensvertrag sieht eine direkte Vollstreckung in das Vermögen der Schuldnerin (GmbH) vor. Sowohl der Geschäftsführer als auch eine Mitinhaberin haben den Darlehensvertrag als Gesamtschuldner mit unterzeichnet.

Da meine Geduld dezent am Ende ist suche ich eine Möglichkeit, hier einen schnellen, vor allem für mich kostengünstigen Schlußstrich zu ziehen. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll? Kann ich mit diesem Darlehensvertrag zum örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher gehen, auf dass er seine Tätigkeit aufnimmt? Muß ich - trotz der vertraglich vereinbarten direkten Vollstreckung - erst einen Mahnbescheid beantragen?

Zum anderen handelt es sich um einen Titel, den ich gerichtlich gegen eine Privatperson erwirkt habe. Leider ist dieser freundliche Mensch zwischenzeitlich nach Polen (so die letzte Ermittlung meines Anwaltes) verzogen. Unter der ermittelten Anschrift war er jedoch nicht aufzufinden.

Nachdem es sich hier um einen Titel in sechsstelliger Höhe handelt will ich nun alle erdenklichen Schritte unternehmen, diesem Herrn empfindlich nahe zu treten. Durch sein „Verschwinden“ nach Polen hat er jedoch meinen Anwalt nicht nur an den Rand seiner Möglichkeiten gebracht.

Welche Schritte kann ich unternehmen, um in Polen eine Vollstreckung durchzuführen? Gibt es dort zuverlässige Inkassobüros, die überwiegend auf Erfolgshonorar arbeiten? Mir ist der Vorgang zwischenzeitlich so leid, dass ich hier einem hohen Erfolgshonorar offen gegenüber stehe. Ich möchte nur, aufgrund der mir sehr unsicher erscheinenden Situation, nicht all zu sehr in Vorleistung treten müssen.

Ich hoffe, dass mir einer von Ihnen einen guten Hinweis geben kann, wie ich diese Stolpersteine meines Lebens aus der Welt schaffen kann. Sollten noch weitere Informationen erforderlich sein stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe mit besten Dank und freundlichem Gruß
berntas

Der Darlehensvertrag sieht eine direkte Vollstreckung in das
Vermögen der Schuldnerin (GmbH) vor.

D.h., die GmbH hat sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen? Ansonsten müsste das tituliert werden.

hier einen schnellen, vor allem für mich kostengünstigen
Schlußstrich zu ziehen. Kann mir jemand einen Tipp geben,

Insolvenzantrag gegen die GmbH. Könnte ggf. die Zahlungsbereitschaft erhöhen. Wenn das scheitert, kannst Du Dich ja immer noch an die anderen Gesamtschuldner halten.

Hallo,

bzgl. der Forderung gegen die GmbH ruf einfach mal bei für den Sitz der GmbH zuständigen Amtsgericht an, lass dir die Gerichtsvollzieherverteilerstelle geben und dir den zuständigen GV benennen. Den rufst du dann an und klärst mit dem direkt ob deine Darlehensvertrag seiner Meinung nach ausreichend bestimmt ist um Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahmen Sinn machen hängt vom konkreten Fall ab. Wenn dir bekannt ist, dass der Schuldner Geld von Dritten zu bekommen hat, dann bietet sich ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an, den du erwirken kannst. Dieser hilft auch bei bekannten Bankkonten mit Guthaben. Natürlich kannst du den GV auch direkt dort aufmarschieren lassen und Geld, ersatzweise Geschäftsausstattung pfänden lassen. Das wirkt oft sehr schnell. Vom Insolvenzanrag würde ich abraten, wenn du nicht wirklich Anhaltspunkte für eine Überschuldung hast (eine nicht ausgeglichene Forderung reicht hierfür nicht!), sonst könnte die Sache nach hinten los gehen.

Bzgl. Polen brauchst du zunächst einmal die Adresse. Da führt kein Weg dran vorbei. Dann musst du sicherstellen, dass beim Schuldner auch tatsächlich etwas zu holen ist, und dann macht man sich mal Gedanken über die Vollstreckung. Für die Adressenermittlung gibt es sicherlich auch in Polen genug Privatermittler. Besser würde mir aber ein dt. Auftragnehmer gefallen, der mit zuverlässigen Partnern in Polen zusammenarbeitet.

Gruß vom Wiz

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