Einbruch Diebstahl in besonders schwerenfall

sagen wir mal person a wurde als jugendlicher schon 3 mal verurteilt und hat schon 2 mal im knast gesessen einmal 17 monate und einmal 10 monate der rest wurde immer zu bewährung ausgesetzt unteranderen wegen Einbruch in besonders schwerenfall. und person a hat danach seine bewährung ohne sich was zu schulden kommen lassen verbüst und sich dan so gesehen 4 jahre nix zuschulden kommen lassen. und jetzt wird person a bei 2 schweren einbrüchen erwischt und er wird als erwachsener verurteilt womit muss er rechnen und er ist ohne festen jop und spielsüchtig… mir ist klar das man es ja nicht genau sagen kann aber so ungefähr womit hat er zu rechnen… und sory wegen den ganzen schreibfehler

Hallo,

A ist einschlägig vorbestraft und hat offensichtlich nichts gelernt. Ich vermute, dass ihn der Richter einsperrt. Wie lange, das kann nur der Richter sagen. Ich denke mal, dass es über 1 Jahr (ohne Bewährung) sein wird.

Gruss

Iru

Ja ok aber herr a hat ja alle straftaten in seiner jugend begangen. und er lebt seit fast 5 jahren straf frei und wird das erstemal alz erwaschener verurteilt

Hallo!

Naja, aber er hat eben nichts dazugelernt. Grundsätzlich geht man eigentlich davon aus, dass man einen Einbruchsdiebstahl überhaupt nicht begeht, also niemals!

Gruß
Tom

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Nun, das zeigt doch nur, dass er als Jugendlicher nichts aus den Strafen gelernt hat. Aber alles was ich hier sagen kann, es sind sowieso nur Spekulationen. Der einzige, der nicht spekulieren wird, das ist der Richter. Und dem müsste Herr A auch die seiner Meinung nach wichtigen Strafminderungsgründe irgendwie mitteilen, vielleicht akzepiert der Richter sie.

Gruss

Iru

Hallo,

wem nach inzwischen schon über zwei Jahren im Knast das Verlangen nach Wiederholung noch nicht vergangen ist, dem wird man den Wunsch eines längeren Aufenthalts nicht abschlagen. Wenn die 17 Monate (die ja keine 17 Monate waren, sondern nur der verbüßte vermutliche ~2/3 Anteil einer Strafe von irgendwas um 24 Monate) schon für die letzten 243er waren, dann dürfte das für dafür sorgen, dass der Betroffene sich die Miete für vermutlich > 3 Jahre sparen kann. Ob davon dann das letzte Jahr wieder nach 2/3-Verbüßung auf Bewährung ausgesetzt werden kann, wird man dann sehen.

BTW: Allzu oft sollte man diesem Verlangen nach Geborgenheit nicht mehr nachgehen, wenn man zwischendurch auch mal Phasen ohne gesiebte Luft genießen möchte. Die Strafen werden immer länger und schneller als man denkt droht dann auch die Sicherheitsverwahrung für geschickte Schlosser.

Gruß vom Wiz

Und dem müsste Herr A
auch die seiner Meinung nach wichtigen Strafminderungsgründe
irgendwie mitteilen, v ielleicht akzepiert der Richter sie.

Hoffentlich nicht !!! …