Hallo,
Rein hypotethisch,
was wäre wenn der Kellerraum in der Nacht aufgebrochen und die teure Angelausrüstung gestohlen worden wäre aber leider keine Hausratsversicherung besteht.
würd evtl.die Haftpflicht greifen?
Die Täter konnten nur in den Keller des Wohnkomplexes eindringen,weil zwei der drei Hautüren seit Wochen nicht richtig schliessen. Dieser Mangel ist bereits von meheren Mietern der Hausverwaltung mitgeteilt worden.Leider ohne Reaktion.
Gibt es vieleicht eine Chance den Schaden bei der Wohngesellschaft einzuklagen oder sind die Erfolgsaussichten gering?
Vielen Dank im Voraus