Daher ein Tipp: man sollte darauf achten, dass die grobe
Fahrlässigkeit in der Hausrat, wie auch bei der
Wohngebäudeversicherung mitversichert ist.
Gruß Merger
Das ist noch nicht wirklich zielführend,da es Versicherer gibt,die für durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden eine Höchstentschädigungsgrenze festlegen.Auch darauf gilt es zu achten.
Genauso wichtig ist es jedoch,dass der Versicherer auf einen Abzug verzichtet.Dadurch fallen auch viele Versicherer durch das Raster der guten Tarife.
Das ist noch nicht wirklich zielführend,da es Versicherer
gibt,die für durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
eine Höchstentschädigungsgrenze festlegen.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Bisher lagen alle grob fahrläsig berbeigeführten Schadensfälle, die ich reguliert habe, unterhalb dieser Grenze. So waren alle Beteiligten zufrieden.
Hallo Nordlicht,
das mag ja sein,kann aber auch anders ausgehen.Da bin ich als Versicherter doch eher auf der sicheren Seite,wenn bedingungsseitig geregelt ist,dass die Höchstentschädigungsgrenze nicht auf bspw. 20000€ gedeckelt ist,sondern bis zur vollen Versicherungssumme greift.