Einbruch durchs offenen Fenster?

Huhu,

wie bei so ein männerabend üblich spinnt man nach ein paar Biere rum, nur sind wir auf keine fest ergebnise gekommen.

Folgender Sachverhalt beim verlassenen Haus.

1)WC Fenster ist gekippt, Einbruch - Pech hausrat zahlt nicht da Haus/Wohnung nicht ordnugsgemä´ß gesichert.

  1. WC Fenster gekippt, Fenstergriff abgeschlossen - meinungen 50 / 50

  2. WC Fenster ganz offen, aber Vergitter - Versicherung muss Zahlen

Naja ich bin mir bei den Bierergüssen nicht ganz so sicher.

Cu Naseweis

Hallo Naseweis,

Gegenfragen:

  1. in welcher Etage befindet sich die Wohnung ?
  2. ist in dem Vertrag die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ?

Gruß Merger

Je nach Vertrag könnte jeder Fall versichert sein.

Hi,

gehen wir mal vom Erdgeschoss aus.

kann man grobe frahlässigkeit mit versichern - interessant. Sagen wir einfach mal nein, denn auf so was sind wir garnicht erst gekommen.

cu

Hallo Naseweis,

gehen wir mal vom Erdgeschoss aus.

kann man grobe frahlässigkeit mit versichern - interessant.
Sagen wir einfach mal nein, denn auf so was sind wir garnicht
erst gekommen.

Dann versuche ich einmal zu antworten, wobei man auch hier keine eindeutige Antwort erwarten darf:

1)WC Fenster ist gekippt, Einbruch - Pech hausrat zahlt nicht da Haus/Wohnung nicht ordnugsgemä´ß gesichert.

= grob fahrlässig - kein Versicherungsschutz.

  1. WC Fenster gekippt, Fenstergriff abgeschlossen - meinungen 50 / 50

= kommt auf den Einzelfall an. Die Entscheidung liegt beim Versicherer/Gutachter.

  1. WC Fenster ganz offen, aber Vergitter - Versicherung muss Zahlen

= kommt auf den Einzelfall an. Die Entscheidung liegt beim Versicherer/Gutachter.

Ich weiß - viel hat dir meine Antwort nicht geholfen.

Daher ein Tipp: man sollte darauf achten, dass die grobe Fahrlässigkeit in der Hausrat, wie auch bei der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist.

Gruß Merger

Daher ein Tipp: man sollte darauf achten, dass die grobe
Fahrlässigkeit in der Hausrat, wie auch bei der
Wohngebäudeversicherung mitversichert ist.

Gruß Merger

Das ist noch nicht wirklich zielführend,da es Versicherer gibt,die für durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden eine Höchstentschädigungsgrenze festlegen.Auch darauf gilt es zu achten.
Genauso wichtig ist es jedoch,dass der Versicherer auf einen Abzug verzichtet.Dadurch fallen auch viele Versicherer durch das Raster der guten Tarife.

Das ist noch nicht wirklich zielführend,da es Versicherer
gibt,die für durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
eine Höchstentschädigungsgrenze festlegen.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Bisher lagen alle grob fahrläsig berbeigeführten Schadensfälle, die ich reguliert habe, unterhalb dieser Grenze. So waren alle Beteiligten zufrieden.

Danke an euch allen,

wie ich feststellen musste ist es wirklich nicht so kalr mit der haftungsübernahme.

muss wohl mal meine hausratversicherung duchlesen wie bei der die Sache ist.

Hallo Nordlicht,
das mag ja sein,kann aber auch anders ausgehen.Da bin ich als Versicherter doch eher auf der sicheren Seite,wenn bedingungsseitig geregelt ist,dass die Höchstentschädigungsgrenze nicht auf bspw. 20000€ gedeckelt ist,sondern bis zur vollen Versicherungssumme greift.

Grüße,Sapine