Einbruch:Erstattung von billigstem Onlinepreis ok?

Guten Tag,
bei uns wurde eingebrochen und unsere Laptops und einige andere Technikgeräte geklaut. Nun schickt unsere Hausratversicherung eine Abrechnung die immer nur den heutigen Preis beim billigsten Onlineanbieter berücksichtigt. Ursprünglich wurden aber alle Produkte von uns original bei Apple gekauft und haben da ganz andere Garantie- und Gewährleistungsbedingungen. Kann ich also heute verlangen den Preis von Apple erstattet zu bekommen - wo wir auch bereits die neuen Geräte gekauft haben? Außerdem war eins unser laptops mit einer Apple-care-Garantieverlängerung ausgestattet (Kaufpreis 350Euro) die nicht auf das neue übertragbar ist, sondern quasi mitgeklaut wurde. Nun sagt die Versicherung, dass dies nicht versichert ist? Stimmt das?
Vielen dank für eine Antwort. Ich möchte nicht meine Versicherung verägern, die einerseits sehr schnell reagiert hat, aber möchte auch nicht für jeden Gegenstand locker 50-200Euro weniger bekommen, als er in der Neuanschaffung kostet.

Danke und Grüße, Katja

Hallo,
Genau kann das leider nur ein Blick in deinen Versicherungsvertrag und die dazugehörigen „Bedingungen“ beantworten.
In der Regel ist allerdings der „Neuwert“ versichert- d. h. der Wert des Gegenstandes heute, also was man heute dafür zahlen müsste.
Leider kann man dann der Versicherung nicht vorschreiben, wo man kaufen möchte, da diese die wirtschaftlichkeit prüft. Allerdings darf es sich bei deren Angaben auch nicht um ein „seltsames“ Internetangebot handeln.
Versuche doch mal so zu argumentieren, dass du den Händler am Ort brauchtst, falls du Expertenbeistand brauchst… vielleicht lassen sie sich jedenfalls ein Stück weit, darauf ein.

Versicherngen, wie die Garantie,in diesem Fall wohl Gerätegebunden, sind nicht versichert… Versicherungen die versicherungn versichern… ähm nein, ich schätze das gibts hierzulande noch nicht - kommt aber bestimmt auch noch!

Auf jeden Fall solltest du versuchen vernünftig und sachlich, am besten gleich mit zwei oder drei Angeboten zu argumentieren, dass der Preis, den deine Gesellschaft vorgeschlagen hat, für dich und deine spezielle Situation nicht haltbar ist. Mehr als nein sagen können die nicht. Und glaube mir, so schnell sind die auch nicht sauer …

Viel Erfolg!

Off toppic
Hallo lotte,

… Versicherungen die
versicherungn versichern… ähm nein, ich schätze das gibts
hierzulande noch nicht - kommt aber bestimmt auch noch!

Sowas nennt man Rückversicherung und hat hierzulande jede Versicherung schon lange.

Gruß Woko :smile:)

… und ich sage Dir, wo Du versichert bist.

Hallo,

kann es sein, dass Dein VR der „günstigste“ war unter allen Online-Angeboten… !!!

Grüße, M