Hallo liebe Experten,
meine Frau und ich waren bis vor einigen Tagen noch in Spanien im Urlaub. Es war leider keine erholsame Zeit, da die Tür unseres Zimmers aufgebrochen wurde und Gegenstände im Wert von 2000 Euro geklaut wurden. Wir haben natürlich sofort die Polizei informiert und eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Der Hotelier sagte er würde mit uns in Kontakt bleiben aber wie ist das rechtlich? Haben wir die Chance, dass die Versicherung des Hotels und den Schaden erstattet?
Ich danke Ihnen und wünsche eine gute Nacht, Hermann
Also …
Die Chancen auf einen freiwilligen Schadensersatz durch ein spanisches Hotel bzw. durch dessen Versicherung sind in der Regel eher gering. In Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz, hätten Sie bessere Chancen.
Die gute Nachricht:
Sollten Sie selbst eine Hausratsversicherung in Deutschland (Vertragsabschluss nach 1992) haben, dann haben Sie Glück im Unglück. Eine Hausratsversicherung gilt nähmlich auch für persönliches Gepäck und Wertgegenstände, wenn Diese aus Urlaubsunterkünften entwendet werden. Das Gleiche gilt auch im Falle von Raub, Brand oder bei Naturkatastrophen.
Weiters … Wenn Sie die Reise mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben, dann könnt im Rahmen des Kreditkartenvertrags (Kleingedrucktes lesen) auch hier eine Reisegepäckversicherung beinhaltet sein, Welche einen Teil des Schadens übernimmt.
In beiden Fällen ist es Wichtig, dass Sie das Polizeiprotokoll (kann auch in Spanisch sein) und (nach Möglichkeit) die Originalrechnugen der entwendeten Gegenstände der Schadensmeldung beilegen.
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Online … http://www.nordpower.org
…melde den Schaden deiner hausratvers…
Grûsse
Thorsten Bohn
Haben Sie eine Hausratversicherung für zuhause? Diese übernimmt das evtl. auch und Sie müssen nicht auf eine evtl. Versicherung aus Spanien warten.
Guten Tag.
Hier handelt es sich um spanisches Recht, welches mir nicht geläufig ist.
Wenn Sie in Deutschland eine Hausratversicherung besitzen, dann wird diese für den Schaden aufkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Claude Burgard
Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarbrücken.de
Hallo Urlauber,
die größten Chancen sehe ich bei der eigenen Hausratversicherung. Dort am besten sofort den Schaden melden.
Viele Grüße M. Patzak, Freiburg
Hallo Hermann,
das ist schwierig zu sagen, weil ich das Haftungsrecht in Spanien nicht kenne.
In Deutschland wäre es so, dass das Hotel bei Verschulden haften würde.
Ich würde es mal über Deine Hausratversicherung probieren.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan
Hier greift i.d.R. die Außenversicherung der Hausratversicherung. D.h., dass die eigenen Sachen weltweit versichert sind, solange sie sich vorübergehend, max. 6 Monate, außerhalb des Versicherungsortes befinden. Die Höhe der Entschädigungen für die einzelnen Bereiche (Bargeld, Wertsachen, technische Dinge…) sind in den Tarifen benannt. Bei Fotoapperaten, Handys, Pässen ist es deshlab immer ratsam einen Save zu haben. Einige Versicherungen ersetzen diese Dinge nur dann.
Aus eigener Erfahrung bekommt man vom Hotel keinen Ersatz. Die Diebe sind wohl auch nicht zu greifen.
Es würde mich natürlch schon sehr interessieren, ob Ihr Hotel letztendlich irgendwas leistet. Ich kenne das von den Erzählungen meiner Versicherten nicht.
Lutz Simon
Im Rahmen der Aussenversicherung der Hausratversicherung ist der Schaden i.d.R. versichert. Hier einfach mal mit dem Hausratversicherer sprechen.
MfG
CKH
Hallo Hermann, spziell in Spanien stecken die Hotelangestellten mit den Einbrechern unter einer Decke, die kommen meistens aus Maroco und sind richtige Banden. Gehe davon aus, ass Du Deine Sachen nicht wieder siehst und sei fro darüber, dass alles noch so ausgegangen ist. bei vielen meiner Kunden wurde sogar eingebrochen wärend sie im Hotelzimmer im Bett waren. Im Regelfall zahlen die Hausratversicherungen diesen schaden, soweit es in den Leistungen mit vereinbart ist, Schau bitte mal in die Versicherungesbedingungen.
Alles Gute, Andreas
IHRE Hausrat deckt das im Regelfall ab. Wenn Sie keine haben schaut es schlecht aus. Es sei denn der Hotelbesitzer hat grob fahrlässig gehandelt und so den Einbruch erst möglich gemacht, doch das muss man erst mal beweisen und auch durchsetzen. Also hoffe ich dass Sie eine Hausrat haben.
Liebe Grüße
Felix
Leider kann ich Ihnen die Frage nicht
beantworten. DAs muss direkt mit dem Hotel geklärt werden.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
da bin ich überfragt
Hallo
im Rahmen der eigene Hausratversicherung ist eine
Außenversicherung integriert,diese zahlt beim Aufbruch des Zimmers wie bei der Wohnug, jedoch bitte die Einschränkungen beachten
Vg
Hallo,
Nein, die Versicherung des Hotels nicht. Es sei denn, es ist ein Verschulden nachweisbar.
Eigene Hausrat (evtl. Außenversicherung) oder Reisegepäckversicherung helfen weiter,
viele Grüße
Andreas