Auch hmmm… 
im 1. Moment dachte ich „hey, toll“. Aber offene Haus- und
Wohnungstüren… Wohl eher nicht. Darf ich im Sommer meine
Wohnung in einem Obergeschoss (Erdgeschoss natürlich
ausgeschlossen) nicht durch offene Fenster kühlen bzw. das nur
auf eigenes Risiko tun?
Hallo, Marcus,
habe irgendwie den Eindruck, hier hätte vorhin noch eine andere Antwort von Dir gestanden… ist aber auch nicht so wichtig.
Wie dem auch sei und ob mit oder ohne offene Türen: Sobald Du eine Versicherungsgesellschaft findest, die für den Schaden eines (nächtlichen) Einbruchdiebstands trotz weit geöffneter Fenster aufkommt, sagst Du mir bitte sofort Bescheid. - Da werd ich dann nämlich umgehend Kunde.
Auch schön, wenn Du vorher für mich noch die wichtigsten Konditionen klärst, z.B. wie oft man pro Saison einen Schaden zwecks Neumöblierung melden darf.
Danke und Gruss,
Andreas