Einbruch im Sommer durch offenes Fenster

Guten Morgen!

Angenommen, man schläft nachts im 1. oder 2. Stock bei weit offenem Fenster bzw. hat alle Fenster der Wohnung geöffnet; kann die Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs bzw. eher Einstiges die Zahlung wg. Fahrlässigkeit verweigern?

Gruß

Marcus

Angenommen, man schläft nachts im 1. oder 2. Stock bei weit
offenem Fenster bzw. hat alle Fenster der Wohnung geöffnet;
kann die Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs bzw.
eher Einstiges die Zahlung wg. Fahrlässigkeit verweigern?

Hallo Marcus,

selbstverständlich nicht! - Im Übrigen sind Versicherungen, gleich welcher Art, grundsätzlich bekannt dafür, das sie im Schadenfall schnell und unbürokratisch zur Zahlung schreiten, vor allem ohne lästige Prüfung, ob denn der Versicherungsnehmer die ihm obliegenden Pflichten eventuell verletzt hat. - Nach meiner Ansicht kannst Du in der Nacht bedenkenlos auch Haus- und Wohnungstüren weit geöffnet lassen, um so die Luftzirkulation in Deiner Wohnung weiter zu verbessern.

Einen schönen Vika-Eintrag hast Du da: Kundenbetreuer bei einer Art Versicherung. Kann man bei Euch auch Hausratversicherungen abschliessen?

Gruss,
Andreas

Angenommen, man schläft nachts im 1. oder 2. Stock bei weit
offenem Fenster bzw. hat alle Fenster der Wohnung geöffnet;
kann die Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs bzw.
eher Einstiges die Zahlung wg. Fahrlässigkeit verweigern?

Hallo Andreas,

im 1. Moment dachte ich „hey, toll“. Aber offene Haus- und Wohnungstüren… Wohl eher nicht. Darf ich im Sommer meine Wohnung in einem Obergeschoss (Erdgeschoss natürlich ausgeschlossen) nicht durch offene Fenster kühlen bzw. das nur auf eigenes Risiko tun?

Gruß

Marcus

Hallo,
da ja die heutigen Leitern nicht soooooo schwer sind, ist ein „weit offen“ grob fahrlässig. Bei einem „auf Kipp“ kann man die Sache anders sehen, ist aber, wie so vieles, im Einzelfall zu entscheiden.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch hmmm… :wink:

im 1. Moment dachte ich „hey, toll“. Aber offene Haus- und
Wohnungstüren… Wohl eher nicht. Darf ich im Sommer meine
Wohnung in einem Obergeschoss (Erdgeschoss natürlich
ausgeschlossen) nicht durch offene Fenster kühlen bzw. das nur
auf eigenes Risiko tun?

Hallo, Marcus,

habe irgendwie den Eindruck, hier hätte vorhin noch eine andere Antwort von Dir gestanden… ist aber auch nicht so wichtig.

Wie dem auch sei und ob mit oder ohne offene Türen: Sobald Du eine Versicherungsgesellschaft findest, die für den Schaden eines (nächtlichen) Einbruchdiebstands trotz weit geöffneter Fenster aufkommt, sagst Du mir bitte sofort Bescheid. - Da werd ich dann nämlich umgehend Kunde.

Auch schön, wenn Du vorher für mich noch die wichtigsten Konditionen klärst, z.B. wie oft man pro Saison einen Schaden zwecks Neumöblierung melden darf.

Danke und Gruss,
Andreas

Hallo Andreas,

habe irgendwie den Eindruck, hier hätte vorhin noch eine
andere Antwort von Dir gestanden… ist aber auch nicht so
wichtig.

Da hast du wohl recht. Beim 2. Lesen fielen mir die „offene Haus- und Wohnungstür“ sowie „Versicherungsgesellschaften zahlen alles ohne Prüfung“ auf. Dann hab ich’s nochmal gelesen und mich dem Anschein nicht widersetzen können, daß da etwas Ironie im Spiel ist.

Wie dem auch sei und ob mit oder ohne offene Türen: Sobald Du
eine Versicherungsgesellschaft findest, die für den Schaden
eines (nächtlichen) Einbruchdiebstands trotz weit
geöffneter Fenster
aufkommt, sagst Du mir bitte
sofort Bescheid. - Da werd ich dann nämlich umgehend
Kunde.

Nur: Wie lüftest du deine Wohnung? Ist die so kühl? Ich wohne in Wi und da wird es im Sommer auch nachts nicht wirklich kühl und gekippte Fenster sind nicht viel besser als Geschlossene.

Eingebrochen wurde bei mir aber trotzdem noch nicht. Wahrscheinlich schrecken meine karge Möblierung und die Hauptstr. die meisten in Frage kommenden Personen ab.

Gruß

Marcus

Nur: Wie lüftest du deine Wohnung? Ist die so kühl?

Kann man sagen. 30 Grad unterm Flachdach in den Zimmern zur Nordseite. Gegenüber wirds an den grossen Fensterfronten ein wenig wärmer.

Was ich tue? - Ab 21.00 Uhr ebenfalls alle Fenster weit auf, wenn man daheim ist und noch nicht schnorchelt. Ansonsten vorm Zubettgehen kalt duschen. - Variante: Schlafen nur am Monatsende, dann leidet man nur eine Nacht.

Oder den depperten Vermieter wegen vorsätzlicher Körperverletzung verklagen, um wieder die Kurve ins Rechtsbrett zu kriegen…

Gruss,
Andreas