Einbruch in die eigene Wohnung

Hallo Experten,
ein Mieter A im Hochpaterre hat die Angewohnheit, ca. einmal im Monat seinen Wohnungsschlüssel zu vergessen. Dann steigt er mitten in der Nacht (zwischen 1:00 und 2:00 Uhr) mit Hilfe einer Leiter bzw. eines Müllcontainers in die Wohnung durchs Fenster ein. Der Mieter B im Souterrain fühlt sich dadurch natürlich zart im Nachtschlaf gestört, da er die Angewohnheit hat, bei offenem Fenster zu schlafen, und die Leiter oder der Container direkt vor diesem stehen. Was passiert eigentlich, wenn Mieter B die Polizei mit dem Verdacht eines Einbruchs anruft (obwohl er natürlich genau weiss, dass es A ist)?
Danke für Antworten und Grüße
Almut

Hi,

ein Mieter A im Hochpaterre hat die Angewohnheit, ca. einmal
im Monat seinen Wohnungsschlüssel zu vergessen. Dann steigt er
mitten in der Nacht (zwischen 1:00 und 2:00 Uhr) mit Hilfe
einer Leiter bzw. eines Müllcontainers in die Wohnung durchs
Fenster ein. Der Mieter B im Souterrain fühlt sich dadurch
natürlich zart im Nachtschlaf gestört, da er die Angewohnheit
hat, bei offenem Fenster zu schlafen, und die Leiter oder der
Container direkt vor diesem stehen. Was passiert eigentlich,
wenn Mieter B die Polizei mit dem Verdacht eines Einbruchs
anruft (obwohl er natürlich genau weiss, dass es A ist)?

nun, was soll passieren? Die Pol wird kommen und den vermeintlichen Einbrecher stellen. Da es kein Problem sein wird, die Sache aufzuklären, wird A außer der kurzen Störung durch die Beamten nichts weiter merken.
Wenn B hingegen nachgewiesen werden kann, daß er bescheid wußte, wird er mindestens den Polizeieinsatz zahlen dürfen. Und strafrechtliche Konsequenzen sind grundsätzlich auch drin…

A zumindest macht zunächst mal nichts illegales. B könnte zivilrechtlich evtl. eine Unterlassung durchsetzen, die Polizei hat bei diesem Konflikt aber nichts zu suchen.

Gruß Stefan

hi,

A zumindest macht zunächst mal nichts illegales. B könnte
zivilrechtlich evtl. eine Unterlassung durchsetzen, die
Polizei hat bei diesem Konflikt aber nichts zu suchen.

es kann aber auch eine klage des vermieters kommen, wenn er beim reinklettern den balkon oder tür beschdigt.

Hallo,

ich schließe mich meinen Vorredner mal an. Es handelt sich ja eher um einen Konflikt zwischen A und B.Interessant ist das für die Polizei nicht. Sie könnte den A natürlich zur Ruhe ermahnen. Polizeilicherseits würde vermutlich bei B nicht mehr als die obligatorische Personalienüberprüfung stattfinden. Ärgerlich ist die Sache, weil ja meistens mehr als ein Beamter den Ereignisort aufsucht, schließlich könnte man wirklich von einem Einbruch ausgehen (sowas solls geben).

ein Mieter A im Hochpaterre hat die Angewohnheit, …

Er macht dies öfter und B weiß dies…

Was passiert eigentlich,
wenn Mieter B die Polizei mit dem Verdacht eines Einbruchs
anruft (obwohl er natürlich genau weiss, dass es A ist)?

… er weiß dies genau? Da gibt es einmal die Möglichkeit, die Kosten für die ungerechtfertigte Alarmierung aufzubrummen. Das ist nicht günstig und ne Kostenmitteilung ist schnell geschrieben. In der Praxis allerdings mit einem Problem der Nachweisbarkeit versehen. Im Zweifel muss man halt davon ausgehen, dass A wirklich nicht gewusst hat, dass dies sein Nachbar ist. Man steckt da ja nicht drin.

Gehen wir mal davon aus, dass B so blöd ist und zugibt, dass er genau wusste, dass dies kein Einbrecher ist, er ihm aber mal nen Denkzettel verpassen wollte… es soll auch dumme Menschen geben… schon mal an § 145 d StGB gedacht?

Vortäuschen einer Straftat:

Tatbestandsmäßig handelt, wer einer Behörde, also auch der Polizei, vortäuscht, es sei eine rechtswidrige Tat begangen worden.
Die Täuschungshandlung besteht aus der Mitteilung der wahrheitswidrigen Fakten… „Hier wird eingebrochen!“ Entscheidend ist, dass diese Täuschungshandlung zu einer Verfolgungsmaßnahme seitens der Polizei führt. Und die rückt in diesem Fall mit Beamten an und agiert gegen den A.

Also kommen auf den B möglicherweise die Kosten und wenns ganz dumm läuft auch eine Strafanzeige zu.

Stimmt, und es könnte auch zu einer Anklage wegen Mordes kommen, wenn er nach dem Hineinklettern seine Frau erschießt…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

5 Like

Hi,

in USA darf der Mann erschossen werden und erhält nach dem Eintreffen der Sheriffs eine satte Belohnung.

nicki

in USA darf der Mann erschossen werden und erhält nach dem
Eintreffen der Sheriffs eine satte Belohnung.

Hä?

Gruß - Rolf

Hi

in USA darf der Mann erschossen werden und erhält nach dem
Eintreffen der Sheriffs eine satte Belohnung.

Und wie kriegt der Mann die Belohnung?
Wird die ihm ins Grab nachgeworfen?

SCNR :wink:
Edith

1 Like

in USA darf der Mann erschossen werden und erhält nach dem
Eintreffen der Sheriffs eine satte Belohnung.

Hä?

Reine Grammatik…

Natürlich kann Mieter B die Polizei anrufen, um einen Einbruch zu melden- und behaupten er wusste nicht, dass es der Besitzer der Wohnung (also Miter A) war.
Oder Mieter B ist ehrlich und erstattet Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung. Sollte die ganze Aktion jedoch mehrere Nachbarn stören, könnte man es sogar mit Erregen öffentlichen Ärgernisses versuchen.

Gruß, Marco