Einbruch nin Mietwohnung , was zahlt Vermieter

Hallo !

Bei mir wurde eingebrochen. Ich wohne in einer Mietwohnung.

Ich weiß , dass für den Schlüsselaustausch sowie für den Schaden an der Tür mein Vermieter aufkommen muss.

Mein Frage wäre nun : Kommt der Vermieter ebenfalls für den Einsatz des Schlüsseldienstes auf ???
Außerdem fühle ich mich nun unsicher in meiner Wohnung ( wegen der dünnen Holztür und wenn das Schloss einmal geknackt wurde dann kann das neue Schloss genauso geknackt werden) … ich würde gern wissen ob der Vermieter auch für eine zusätzliche Sicherung kommen muss ? Weiteres Schloss , massievere Tür ?
Kann ich das irgendwie … mit irgendwelchen Argumenten …Gesetzen veranlassen ???

Vielen Dank im Vorraus !!!

LG

Ich wüsste nicht, dass der Vermieter hierfür belangt werden kann.