Einbruch nin Mietwohnung , was zahlt Vermieter

Hallo !

Bei mir wurde eingebrochen. Ich wohne in einer Mietwohnung.

Ich weiß , dass für den Schlüsselaustausch sowie für den Schaden an der Tür mein Vermieter aufkommen muss.

Mein Frage wäre nun : Kommt der Vermieter ebenfalls für den Einsatz des Schlüsseldienstes auf ???
Außerdem fühle ich mich nun unsicher in meiner Wohnung ( wegen der dünnen Holztür und wenn das Schloss einmal geknackt wurde dann kann das neue Schloss genauso geknackt werden) .. ich würde gern wissen ob der Vermieter auch für eine zusätzliche Sicherung kommen muss ? Weiteres Schloss , massievere Tür ?
Kann ich das irgendwie .. mit irgendwelchen Argumenten ..Gesetzen veranlassen ???

Vielen Dank im Vorraus !!!

LG

Ich wüsste nicht, dass der Vermieter hierfür belangt werden kann.