Person A gibt einen Mantel in ein Second Hand Geschäft. Bei Verkauf bekommt Person A 200Euro.
Nun wurde in dem Geschäft von Person B eingebrochen.
Person B gibt bei Person A an, dass ebenfalls der Mantel entwendet wurde und Person B keine Versicherung abgeschlossen hat.
d.h Person A bekommt kein Geld und bleibt auf dem trockenen sitzen.
Person B hat Person A gesagt, dass es auf dem Vertrag, der unterschrieben worden ist, auf der Rückseite so steht, dass kein Vericherungsschutz auf die Kleidung besteht.
Kann so etwas sein? Wie kann Person A noch an ihr Geld kommen?
es ist eine „Gewerbehaft pflicht versicherung“ abzuschließen von B. Die ersetzt solche Schäden, kann sich allerdings danach, je nach Versicherungsbedingungen, das Geld von B wiederholen. Aber die Ware der Kunden ist erst einmal geschützt. Und B ist als besonders blöd einzustufen, wenn er keine Inhaltsversicherung für sein Geschäft abschließt. Schlimmstenfalls kann A dann B auf zivilrechtlichem Wege verklagen, da er ja B die Klamotte in Verwahrung gegeben hat und somit B eh dafür haftet.
es ist eine „Gewerbehaft pflicht versicherung“
abzuschließen
hi,
das ist falsch! eine haftpflichtversicherung ist nicht pflicht. das ist falsche deutung des wortstammes. das „pflicht“ im wort steht für die „haftpflichten“, also für das einstehen müssen. und dafür kann man sich versichern.
die einzige haftpflicht die wirklich pflicht ist, ist die kfz-haftpflicht. aber nicht weil „pflicht“, sondern weil im gesetz (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz).
Na na! Das stimmt aber nicht. Eine Haftpflichtversicherung
braucht z.B. jeder Anwalt… brauchen im Sinne von „haben
müssen“.
hi,
dann magst du aber bitte auch noch andere freiberufler mit ins boot holen… steuerberater, wirtschaftsprüfer, ärzte (???). ich versuche in zukunft absolute aussagen zu vermeiden. aber fakt ist, die „pflicht“ bezieht sich auf den wortteil „haft“ und nicht „versicherung“. also „haftpflicht“-„versicherung“, man könnte das ganze ja auch „einstehenmüssenfürmistgebautversicherung“ nennen, dann würde man auch nicht auf die „pflicht“ idee kommen
dann magst du aber bitte auch noch andere freiberufler mit ins
boot holen… steuerberater, wirtschaftsprüfer, ärzte (???).
Unbestritten! Wobei ich das mit den Ärzten jetzt nicht wüsste, aber es würde Sinn machen.
ich versuche in zukunft absolute aussagen zu vermeiden.
Jo. Du hast ja ausdrücklich gesagt, die Autohaftpflicht sei die einzige Haftpflichtversicherung. Und das ist nun wirklich nicht richtig.
aber
fakt ist, die „pflicht“ bezieht sich auf den wortteil „haft“
und nicht „versicherung“. also „haftpflicht“-„versicherung“,
Kein Grund zur Aufregung. Niemand bestreitet das. Ich jedenfalls nicht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Kfz-Haftpflicht nicht die einzige ist, die im doppelten Sinne was mit „Pflicht“ zu tun hat.
man könnte das ganze ja auch
„einstehenmüssenfürmistgebautversicherung“ nennen, dann würde
man auch nicht auf die „pflicht“ idee kommen
Person B hat Person A gesagt, dass es auf dem Vertrag, der
unterschrieben worden ist, auf der Rückseite so steht, dass
kein Vericherungsschutz auf die Kleidung besteht.
hi,
das kann in AGB ausgeschlossen werden. hier liegt ja ein ereignis vor (der diebstahl), den der unternehmer nicht ohne weiteres hervorsehen kann. insoweit läuft also die geschichte unter „pech gehabt“. AGB sind zum lesen da, gerade bei unbekannten unternehmen, mit denen man in geschäftskontakt tritt, sollte man genau nachfragen.
m.E. nein, AGB sind so möglich. ggf. könnte man die einbeziehung der AGB anzweifeln, wenn sie wirklich erst auf der „quittung“ waren und nicht vorher erwähnt wurden. aber zu 99% geht da m.E. nix.
dann magst du aber bitte auch noch andere freiberufler mit ins
boot holen… steuerberater, wirtschaftsprüfer, ärzte (???).
Ärzte müssen nach der Berufsordnung ausreichen für den Schadensfall abgesichert sein. Allerdings führt der Nichtabschluss einer Haftpflichtversicherung nicht zur Rückgabe der Zulassung, diese Versicherungspflicht ist also ein zahnloser Tiger und unterscheidet sich insofern zum Beispiel von der Versicherungspflicht der Rechtsanwälte.
Wie viele Ärzte daher ohne Versicherung praktizieren will ich lieber gar nicht wissen.
Sind das AGB? Sind das Vertragsbedingungen? Oder ist das nicht viel eher ein deklaratorischer Hinweis auf den fehlenden Versicherungsschutz?
Viel entscheidender ist doch unabhängig von der Frage nach der Versicherung die Frage nach der Haftung. Der Ladeninhaber ist verpflichtet, das Ding zu verkaufen, das mag ein Dienstvertrag sein, oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Das kann er aber nun nicht mehr, weil der Mantel weg ist. Der Ladeninhaber haftet für den abhandengekommenen Mantel, wenn er zu vertreten hat, dass er ihn nicht mehr verkaufen bzw. zurückgeben kann. Wenn er aber seinen Laden ordnungsmeäß gesichert hat, dann hat der es nicht zu vertreten, dass er den Mantel nicht mehr hat, also braucht er auch keinen Ersatz leisten. Also würde ich mal klären, ob nicht vielleicht der Laden ungesichert gewesen ist, um doch noch an ein Vertretenmüssen denken zu können…Wie wäre das?
Die Dame meinte es sei in den Nachbarläden auch aufgebrochen worden, doch die Nachfrage in den Nachbarläden ergab, dass dort nicht aufgebrochen wurde. Nachdem der Laden jetzt dann schließst, haben wir ja kaum noch Zeit zu reagieren.
Hilft es, für 200 Euro einen Rechtsstreit anzufangen?